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Alt 11.07.2012, 16:44
Konni, im Istrien Forum
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Blinzeln Eigentlich kein Witz ...... Beamtendeutsch

Wenns nicht so lustig wäre .... müsste man sich fragen - haben die denn nichts anderes zu tun, als solche Gesetze und Verordnungen zu verfassen
...

Beamtendeutsch

„Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen) – alles klar …. -

„Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.“
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen) - ?? – auch klar, hab ich aber nicht gewusst!

„Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.“
(Protokoll im Wirtschaftsministerium) - ?? – na jetzt wird´s schon schwieriger …

„Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.“
(Merkblatt der Deutschen Bundespost) - ?? HÄÄÄÄÄÄ –

„Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.“
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels) – schade eigentlich ……. - Hihihi

„Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“
(Unterrichtsblätter für die Bundenwehrverwaltung) - ? Aha ! –

„Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.“
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz) - - ?? - Kreisch!!! Ich krieg mich nimmer ein …

„Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.“
(Bundesanstalt für Arbeit) – ok, das erscheint völlig logisch - muss man aber auch erst darauf kommen!

„Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes.“
(Deutsches Lebensmittelbuch) – so jetzt endlich wissen wir es –

„Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als „dauernde Berufsunfähigkeit“ im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.“
(Bundessteuerblatt) - ts ts ts – wer macht denn auch so was?

„An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben."
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz) – na - hat´s jemand kapiert? -

„Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen.“
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge) – ach du meine Güte …!!! -

„Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.“
(Deutsches Lebensmittelbuch) – Ach komm – glaub ich nicht!!! -

Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden.“
(Formular in Postgirodienst) – na toll – soweit zum Thema „freiwillig“

„Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.“
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis) - … ich kann nicht mehr!!! -
Frag mich, wer sich sowas ausdenkt! An ALLE Hunde- und Wiesengrundstücksbesitzer - merkt es euch gut !!!!!



...

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Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald,
Konni





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