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Alt 03.04.2020, 16:53
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Standard Seit 01.04.2020 gelten elektronische Passierscheine

Seit 01.04.2020 gelten elektronische Passierscheine
Von Norbert Rieger, Veröffentlicht am 02.04.2020

Menschen, die sich in Isolation befinden, können solche Passierscheine nicht beantragen.


Der kroatische Verwaltungsminister Ivan Malenica hat heute einen E-Passierschein-Dienst vorgestellt, bei dem man elektronische Passierscheine beantragen kann.

Diese Passierscheine erlauben den Bürger trotz des durch die Coronavirus-Epidemie eingeführten Verbots des Verlassens ihres ständigen Wohnsitzes begrenzte Freizügigkeit.

Der Service ist unter eppropusnice.gov.hr verfügbar.

In der Praxis bedeutet dies Datenvernetzung, schnellere Ausgaben und strengere Kontrollen.

Die Scheine werden weiterhin von Arbeitgebern, Ärzten und Zivilschutzmitarbeitern ausgestellt, die Daten werden jedoch an einem Ort zusammengefasst.

Durch den Informationsaustausch zwischen Regierungsstellen besteht eine höhere Kontrolle darüber, ob die Person, die den Schein beantragt und erhalten hat, wirklich dazu berechtigt ist.

So kann beispielsweise ein Unternehmen mit einem Mitarbeiter keinen dieser Scheine an fünf oder sechs fiktive Mitarbeiter ausstellen, da die Steuerverwaltung sofort reagiert.

Bestehende Scheine werden ebenfalls digitalisiert.

Quelle: Kroatien-Nachrichten.de /Stimme Kroatiens/Internationales Programm des kroatischen Rundfunks
HRT/Natali Tabak Gregorić, Erstveröffentlichung 01.04.2020


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