Zollvorschriften für Bootsbesitzer in Kroatien
Mit dem Eintritt Kroatiens in die EU am 1. Juli 2013 müssen sich ausländische Eigner auf neue Zollvorschriften einstellen:
1.) Rückführung von Booten in die EU welche länger als 3 Jahre außerhalb der EU stationiert waren:
Für solche Boote muß nach dieser Frist erneut die Umsatzsteuer nach dem Zollwert entrichtet werden. Ausgenommen sind Boote, die innerhalb des Dreijahreszeitraums nachweislich mindestens einmal Kroatien verlassen und in einem EU-Land einklariert haben.
2.) Nachversteuerung von Booten, für die in der EU bislang keine Mehrwertsteuer entrichtet wurde:
Boote, für die in der EU bislang noch keine Mehrwertsteuer entrichtet worden ist, die unter ausländischer Flagge fahren und die nach dem 1. Juli 2005 in Betrieb genommen wurden wird der kroatische Mehrwertsteuersatz, der zur Zeit bei 25% liegt, fällig. Als Basis wird hier der Zollwert zugrunde gelegt.
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