03 - Welche Boote müssen angemeldet werden?
Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge ab 3 Meter aufwärts, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht. Weiterhin sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 3 Metern, jedoch mit Motoren, die eine Leistung von mehr als 5 KW haben, anmeldepflichtig.
Ausnahmen : Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Ruder- und Paddelboote) sowie Boote, die an Wettbewerben teilnehmen.
Gleichzeitig sind alle anmeldepflichtigen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig!
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