Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 01.08.2015, 16:35
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.489
Standard

Ganz aktuell, heute in GlasIstre:

Polnischer Staatsbürger (47) fing die maritime Polizei in Schach Zelenika in Pula Zwei Schalen edlen Steckmuschel am Donnerstag etwa 16 Stunden. Polnischer Staatsbürger ergriff die Feder-Shell und das Ziel der Begehung Straftaten unter dem Schutz der Natur, gegen ihn wurde Anklage Straftat Gericht eingereicht, während das Ziel der Begehung einer Straftat Zerstörung von Naturschutzwerte an die zuständige Staatsanwaltschaft vorgelegt Strafanzeigen.




Nach dem Gesetz ist die Abhaltung von lebenden oder toten Exemplaren aus Wild verboten, ebenso wie die edlen Stifthülle, in Übereinstimmung mit den Verordnungen über den streng geschützten Arten wurde eine streng geschützte Arten erklärt. Istrian Police Department erinnert Bürger und Touristen in die Shell (Pinna nobilis), einer streng geschützten Schale und seine Gewinnung und Besitz verboten.

Schützt das Naturschutzgesetz und die Verordnung über den streng geschützten Arten wird Stiftschale als streng geschützte einheimische Arten klassifiziert. Naturschutzgesetz regelt den Schutz der streng geschützten Tieren, ist ein Shell ein lebendiges Wesen, und es ist verboten, von der Natur besonders zu nehmen, absichtlich zu fangen oder zu töten, mutwillige Beschädigung und oder ihre Entwicklungsformen, Nester oder Würfe zu zerstören, vorsätzlich zu stören, zum Zeitpunkt der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Migration und den Ruhezustand, wenn die Störung wäre im Hinblick auf die Ziele des Schutzes signifikant.

Auch verboten, absichtlich zu zerstören oder mit Eiern aus der Natur oder halten Sie leere Eier, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruheplätzen und vertuschen, zu halten, züchten, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Beförderung, verfremden oder in irgendeiner Weise zu erhalten oder zu sparen. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass es zu einer Straftat Zerstörung der geschützten Naturwerte, wie im Strafgesetzbuch definiert wird bestraft, wer entgegen den Vorschriften tötet, zerstört, hält, Greifer, oder nimmt einen einzelnen geschützten Arten von Tieren, Pflanzen oder Pilze oder andere Naturschutzwert.

Allein der Besitz ist bereits strafbar!
Mit Zitat antworten