Neuer Stand heute:
Die Regierung hat heute, 14. Juli, beschlossen, dass die beiden Ausnahmen (Transit- und internationaler Verkehr) , die ansonsten nur bis einschließlich 14. Juli 2021 gelten, bis einschließlich 15. August 2021 gelten . Die Einreise nach Slowenien ohne Überweisung in häusliche Quarantäne und ohne PCT-Bedingung (Patienten, geimpft, getestet) ist daher für diese beiden Ausnahmen bis zum 15. August 2021 erlaubt.
Somit ist die Einreise nach Slowenien ohne Verweisung in häusliche Quarantäne und ohne PCT-Bedingung bis zum 15. August 2021 erlaubt.
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