Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 26.03.2019, 13:11
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
Standard

Das hier gezeigte Karree um Pula ist kontrollierter Luftraum vom Boden bis Flugfläche 25. Demnach bedarf es hier für Drohnenflüge grundsätzlich einer Freigabe.

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Kontrollzone.jpg
Hits:	126
Größe:	61,0 KB
ID:	12395


Der Flug einer Drohne, gleich wie gross oder schwer, in einem dafür gesperrten Luftraum (gesperrter oder kontrollierter Luftraum, Kontrollzone z.B. um Flughäfen usw.) sowie ein Flug welcher einer Genehmigung bedurfte die aber nicht vorlag wird grundsätzlich als "Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" geahndet und dies ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit!

Geändert von Lutz (26.03.2019 um 14:01 Uhr)
Mit Zitat antworten