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Alt 10.06.2021, 15:21
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.489
Standard Aktuelle Einreisebestimmungen Stand 10.06.

Guten Tag,
wir sind Betreiber eines Urlauberforums für Istrien: www.istrien-live.com

Täglich erhalten wir Anfragen zu den aktuellen Einreisebestimmungen. Dabei sind verschiedene Ungereimtheiten aufgefallen. Ich bitte sie um eine möglichste schnelle schriftliche Aufklärung bzw. dafür sorgen dass die Regelungen "touristenfreundlich" ausgelegt werden:

1. Hier steht (Punkt 2) : https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213
Bei einem im Ausland durchgeführten Antigen-Schnelltest muss der Hersteller des Tests und/oder der Handelsname des Tests sichtbar sein und muss von einer Gesundheitsinstitution/Labor ausgestellt und von einem Arzt unterzeichnet/überprüft werden. Andernfalls wird es nicht als glaubwürdige Feststellung für die Einreise in die Republik Kroatien akzeptiert.
Diese Anforderung (und von einem Arzt unterzeichnet/überprüft werden.) kann ich der original Seite auf kroatisch nicht entnehmen und ist praxisfremd da viele Tests in Deutschland z.B. in Apotheken stattfinden wo es keinen Arzt gibt: https://mup.gov.hr/uzg-covid/hrvatski/286211
2. Weiter wird gefordert: https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213
negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest - AST auf SARS-CoV-2. Antigen-Schnelltest - AST ist in der von der Europäischen Kommission veröffentlichten gemeinsamen Liste der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannten Schnelltests für Antigene aufgeführt.
Auf den Testbestätigungen der Initiative "Österreich testet" ist KEIN Hersteller oder Bezeichnung des Tests angeführt. Da es sich jedoch um offizielle Testungen mit Bestätigung durch die Republik Österreich handelt, werden diese Tests aufgrund einer Vereinbarung zwischen AUT und CRO anerkannt! siehe: https://www.kleinezeitung.at/lebensa...sterreichische
Da in Deutschland die Testcenter von den Gesundheitsämtern überwacht werden sollte dies dann doch auch gelten? Gibt es dazu für andere Länder ebenfalls Abkommen? Wo kann man dies offiziell nachlesen?
3. Fristen nach Impfung: https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213
Bescheinigung über den Erhalt der zwei Dosis des Impfstoffs, der in der EU in Verwendung ist, falls seit dem Erhalt der zweiten Impfdosis oder der ersten Dosis des Impfstoffs, der nur in einer Dosis verwendet wird (Janssen/Johnson & Johnson), 14 Tage verlaufen sind.
Bescheinigung über den Erhalt der ersten Dosis des Pfizer-, Moderna- oder Gamaleya-Impfstoffs, aufgrund deren es möglich ist, in die Republik Kroatien im Zeitraum vom 22. bis zum maximal 42. Tag seit der Impfung einzureisen, bzw. von 22. bis zum maximal 84. Tag seit der Impfung mit der ersten Dosis des Astra Zeneca–Impfstoffs.

Hieraus kann sich häufig die absurde Situation ergeben dass Personen die Zweitimpfung erst am 43. oder 44. Tag nach der Erstimpfung erhalten, z.B. wegen dazwischen liegender Wochenenden. Dann wäre die testfreie Einreise erst wieder 14 Tage nach der Zweitimpfung möglich. Gibt es für diese Karenzzeit eine Kulanzlösung? Wir halten es für sinnvoll wenigstens nach der Zweitimpfung auf die Wartezeit von 14 Tagen zu verzichten.

Ihre Antwort würden wir gerne schnellstmöglich hier veröffentlichen: https://www.istrien-live.com/forum/f...play.php?f=198



Sehr geehrter Herr

1. Dokumente (Impfbescheinigung, Antigentest, PCR-Test) müssen nicht unterschrieben und abgestempelt werden, wenn aus dem (Dokument selbst) die Institution ersichtlich ist, die die Bescheinigungen ausgestellt hat.
2. ….
3. Es ist bisschen absurd aber im Moment sind die Regeln so, wie sie sind. Ob es sich ändern wird - das können wir jetzt noch nicht genau sagen.

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen aus Frankfurt


Žana Stanić-Kuzmanić
Reiseberaterin

KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS
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