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Alt 17.11.2014, 12:50
DonPapone
Gast
 
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Standard Mirko Tischler

BIS DATO UNBEANTWORTET:

Sehr geehrter Herr Mag. Dr. Mirko Silvo Tischler,
verehrter Vertrauensanwalt,

Sie haben uns unter dem Betreff „Verwaltungsübertretung in Kroatien“ mehrere Zahlungsaufforderungen geschickt.

In diesem Zusammenhang ersuchen wir um Übermittlung der Beweise (insbesondere Fotos des abgestellten Fahrzeuges sowie Nachweis darüber dass sich die genannten Parkflächen im Eigentum der Liburnija Parking d.o.o. befinden etc.) sowie um Bekanntgabe von Name und Adresse Ihrer Partnerschaftskanzlei in Österreich. Laut österreichischer Rechtsanwaltskammer sind sie zwar auf der Adresse 9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 51 mit der Telefonnummer 0463/507350 registriert, Anrufe dort ergeben aber dass Sie KEINEN Kanzleisitz auf dieser Adresse haben bzw. dort auch nicht erreichbar sind.

Darüber hinaus ersuche ich um Aufklärung wie man auf einem privat bewirtschafteten Parkplatz eine Verwaltungsübertragung gemäß Artikel 4, 12, 13, und 14 der VO begehen kann.

Eine Kopie dieses E-Mails ergeht an Liburnija Parking d.o.o., an die Rechtsanwaltskammer Wien sowie an Frau Mag. Kurtulan, Prozessbeobachterin des Verbandes Europäischer Rechtsanwaltskammern (FBE).

Ich ersuche um dringende Aufklärung der Gesamtcausa und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
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