Ausländische Bootsbesitzer die ein im Ausland registriertes Boot besitzen, dürfen dieses Boot anderen ausländischen Personen in Kroatien zur Nutzung überlassen, wenn diese die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis haben.
Voraussetzung ist, dass diese Überlassung unentgeltlich vorgenommen wird. Dazu hat eine einfache Vollmacht des Besitzers in kroatischer Sprache vorzuliegen. Die Unterschrift unter dieser Vollmacht muss bei einem Notar in Kroatien vorgenommen worden sein, der diese beglaubigt hat. Diese Vorschrift gilt selbst für Familienangehörige, die allein mit dem Boot unterwegs sind.
Weitere Infos:
kroatien-news.net/2011/03/kos...n-in-kroatien/
Vollmacht zum Download:
kroatien-news.net/wp-content/...svollmacht.pdf
Danke an Soline für diese wichtige Info!