Da kommt mir doch glatt eine sich weiter aufdrängende Frage:
Finde ich einen umherirrenden Menschen ( sichtlich geistig etwas verwirrt...), der scheinbar Hilfe braucht oder einen Verletzten im Strassengraben, wäre es da nicht denkbar, daß bei Hilfeleistung in beiden Fällen ich ein nicht unerhebliches Rechnungsrisiko eingehe. Also schnell aus den Staub machen.
Natürlich darf man das nicht und überhaupt ist in diesen Lagen und Fällen alles geregelt ( was viele scheinbar gar nicht wissen.. ). Aber was heißt heutzutage schon klar geregelt.
Klar ist nur eines: auch Landtagsabgeordnete sind nur Teil einer blöckenden Herde...
Ritschi