Thema: Mitbringsel
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Alt 20.05.2010, 09:15
Eliane, im Istrien Forum
Eliane offline
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Wer im Urlaub über Hunde und Katzen stolpert, die eventuell Hilfe benötigen, bitte nicht wegsehen, sondern darum kümmern. Als erstes zum Doc - Tierarztliste gibt es hier im Forum - eventuell gibt es ja einen Besitzer. Wenn nicht, erst mal Asyl gewähren und in Ruhe überlegen wie man dem Tier weiter helfen kann. Am besten für das Tier ist normalerweise die Mitnahme nach Hause, sei es dauerhaft oder bis man einen neuen Besitzer gefunden hat. Sollte das aus bestimmten Gründen absolut nicht möglich sein, unbedingt Kontakt mit einem Tierschutzverein vor Ort aufnehmen und das Tier mit einer Spende für die Kastration und die Impfungen persönlich übergeben. NICHT bei einer Sammelstelle für Streuner abgeben, dann dann landen die Tiere meist in einer Tötungsstation.

Nachfolgend noch einmal kurz die Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen in die EU:

Impfungen, Chip, blauer EU-Heimtierausweis,Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage zurückliegen muss (manche Quellen nennen auch eine Frist von 15 Tagen, aber nicht älter als ein Jahr; die 3 Jahrespräperate sind in Kroatien nicht anerkannt) - notfalls mit dem TA sprechen, ob er das Datum zurückdatieren kann. Sehr gut ist, wenn man im Heimtierausweis bereits als Besitzer eingetragen ist, auch wenn das Tier nur für jemand anderes mitgebracht wird; das vermeidet einfach Diskussionen. Da die Kontrollen bei Reisen mit Tieren dieses Jahr deutlich verschärft wurden, bitte darauf achten, dass pro Transport nicht mehr als 5 Tiere dabei sind. In der Verordnung steht zwar "pro Person", aber die Auslegung ist oft unterschiedlich und ich würde mich mit dem Zöllner auf kein Streitgespräch einlassen wollen. Alles was 5 Tiere überschreitet, fällt automatisch unter die Bestimmungen für gewerbliche Tiertransporte mit deutlich strengeren Regeln und Auflagen. Achtung: Die Einfuhr von Hunden der Rassen Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist verboten; darüber hinaus ist die Einfuhr weiterer Hunderassen je nach Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund zukünftig gehalten werden soll, verboten.

Hundewelpen: sind die Welpen unter 6 Wochen alt, benötigen sie keinen Impfausweis aber einen EU-Heimtierausweis und eine SHLP-Impfung (Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose). Tollwut kann erst ab der 12.Lebenswoche geimpft werden, aber ab dann muss sie erfolgen. In diesem Fall gehören die Kleinen aber auf jeden Fall noch zur Mutter und nur wenn es diese nicht mehr gibt, alleine mitnehmen.

Katzenwelpen: am besten mit der Katzenmama und neben dem Ausweis einer Bestätigung des TA, dass die Kleinen seit ihrer Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem sie geboren wurden, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein; entwurmt und entfloht ist selbstverständlich (falls es das Alter der Babies schon zulässt).

Eliane

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