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Alt 06.08.2015, 17:11
Konni, im Istrien Forum
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Standard Serbischer Ultranationalist Šešelj verbrannte erneut kroatische Flagge

Serbischer Ultranationalist Šešelj verbrannte erneut kroatische Flagge

Aus Protest gegen kroatische Militäroperation "Sturm"



Belgrad/Zagreb –
Der wegen der Kriegsverbrechen angeklagte serbische Ultranationalist Vojislav Šešelj sorgte am Mittwoch erneut für eine Provokation. Aus Protest gegen die vor 20 Jahren durchgeführte kroatische Militäroperation "Sturm" (Oluja) hat Šešelj vor der kroatischen Botschaft in Belgrad am Nachmittag erneut eine kroatische Staatsflagge angezündet.

Ein starkes Polizeiaufgebot hat laut Medienberichten etwa 300 Anhänger Šešeljs und seiner Serbischen Radikalen Partei (SRS) daran gehindert, sich dem Botschaftsgebäude zu nähern. Die Machthaber Serbiens, (Premier) Aleksandar Vučić und (Präsident) Tomislav Nikolić, hätten kein Recht, im Namen des serbischen Volkes den Kroaten irgendetwas zu verzeihen, erklärte der in Den Haag Angeklagte. Es könne keine Verzeihung geben, solange das "serbische Land (Krajina, Anm.)" nicht zurückerobert worden sei, so Šešelj. Vučić und Nikolić waren einst engste Mitarbeiter des Ultranationalisten.

Bereits im April hatte Šešelj vor einem Belgrader Gericht eine kroatische Flagge verbrannt. Zagreb hatte daraufhin seinen Botschafter in Serbien vorübergehend zurückbeordert.

Vorübergehende Freilassung

Šešelj, der sich wegen Kriegsverbrechen in Kroatien, Bosnien-Herzegowina und der nordserbischen Provinz Vojvodina vor dem UN-Tribunal für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (ICTY) verantworten muss, war im November aus humanitären Gründen vorübergehend freigelassen worden. Bereits kurz nach seiner Rückkehr nach Serbien sorgte er mit provokanten Aussagen, oft gegen Kroatien gerichtet, für Verstimmungen.

Das UN-Tribunal hatte vor einiger Zeit die Rückkehr Šešeljs ins Tribunalgefängnis angeordnet. Dazu ist es bisher nicht gekommen, wohl auch wegen der Chemotherapie, der sich der an Krebs erkrankte Šešelj kürzlich unterziehen musste. Der Angeklagte selbst ließ wissen, dass er nie freiwillig ins Gefängnis zurückkehren werde. (APA, 5.8.2015)


Quelle: derStandard - zum Originaltext HIER

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