konni
so einfach ist das nicht bezüglich versicherung.
hier muss man den unterstellvertrag auch vorliegen haben, möglichweise haftet hier wo das boot untergestellt wurde.
abwarten wer der verursacher sein wird, ob der unterstellplatz versichert ist, besonders in der schadenhöhe.
ich sehe hier schwarz, kroatien ist nicht deutschland, besonders in sachen versicherung. abwarten
jadran
Geändert von Jadran (22.12.2012 um 18:55 Uhr)
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