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Alt 06.02.2014, 09:20
Eliane, im Istrien Forum
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Standard Sie hätten die jungen Hunde einfach töten lassen.....

Im März 2012 ist auf der A 61 ein slowakischer Welpenstransport verunglückt. Die Welpen waren viel zu jung, krank, hatten teilweise Parvovirose und natürlich gab es keine Papiere. Der Tierhändler hat jetzt beim OVG Koblenz Klage eingereicht gegen die geltend gemachten Kosten i.H.v. 22.000,-- Euro. UNGLAUBLICH! Hier der ganze Bericht aus der Rheinpfalz v. 27.01.2014

Welpen-Fall - jetzt in Koblenz

SCHIFFERSTADT: OVG überprüft Klage der Tierhändler

Komplizierte Wege durchs Verwaltungsrecht nimmt der Welpen-Fall des Rhein-Pfalz-Kreises. Zwei Jahre, nachdem ein Lastwagen slowakischer Tierhändler mit 113 jungen Hunden bei Schifferstadt verunglückt ist, beschäftigt er jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz. Gestritten wird um rund 22.000 Euro.
Angefangen hat alles damit, dass die Kreisverwaltung für die Versorgung der Tiere, die in Tierheimen der Umgebung landeten, Geld von den Exporteuren haben wollte. Der Mann, der sich für die Kreisverwaltung auf die verschlungenen Pfade des Verwaltungsrechts begeben hat, ist Wolfgang Kühn. Den Leiter der Kreisrechtsabteilung beschäftigt der Fall, seit am 1. März 2012 auf der A 61 bei Schifferstadt der Kleinlaster einer slowakischen Tierexportfirma mit 113 Welpen verunglückt ist. Ein Teil der Tiere war mit der Hundeseuche Parvovirose infiziert. 23 Hundewelpen starben an der Durchfallerkrankung. Die übrigen konnten durch eine aufwendige medizinische Versorgung gerettet werden. Sie hatte eben jenen Preis, um den gestritten wird.Denn die slowakischen Tierhändler denken gar nicht daran, 22.000 Euro an die Kreisverwaltung in Ludwigshafen zu zahlen. Sie hatten zunächst Widerspruch eingelegt. Diesen hat Kühn als Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses zurückgewiesen: „Die Veterinäre haben aus tierrechtlichen Gesichtspunkten richtig gehandelt. Das Geld steht uns also zu.“
Die Slowaken wollten zwar nicht nach Ludwigshafen fahren, um persönlich vor den Kreisrechtsausschuss zu treten, akzeptieren wollen sie Kühns Entscheidung aber auch nicht. Schließlich waren sie immer gegen die tierärztlichen Anordnungen. Sie hätten die jungen Hunde einfach töten lassen, lautete stets ihr Argument.
Also hat ihr Anwalt eine Klageschrift an das Neustadter Verwaltungsgericht geschickt. Und damit verließ der Fall die noch übersichtliche Kreisebene. Er ging in die nächste Instanz. Da war es März 2013.
Inhaltlich sind die Richter an der Weinstraße aber bis heute nicht in den Fall eingestiegen. Stattdessen wurde immer nur eine einzige formelle Frage behandelt: Hat der Wiener Anwalt zu spät geklagt? Eine Frage, mit der sich jetzt die Oberverwaltungsrichter auseinandersetzen müssen. Und das alles, weil auf einem Brief nach Wien, in dem die Rechtsbehelfsbelehrung steckte, das Wörtchen „eigenhändig“ fehlte.
Gestritten wurde allerdings zunächst um die Bedeutung des Wortes „erhoben“, denn in der Rechtsbehelfsbelehrung stand, dass gegen die Zurückweisung der Widersprüche innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage „erhoben“ werden kann. Bedeutete, dass bis zum 22. März 2013 die Klage beim Verwaltungsgericht in Neustadt hätte eingehen müssen. Sie landete aber erst am 26. März im Briefkasten des Verwaltungsgerichts. Gegen den Vorwurf, dass die Frist damit verstrichen sei, wehrte sich der Anwalt der Tierhändler: „Erhoben“ bedeute im österreichischen Recht, dass die Klageschrift bis zum 22. März abgesandt werden musste.
Die Sache wurde geprüft. Und dabei hat ein findiger Jurist entdeckt: Nach europäischem Recht muss auf dem Kuvert mit der Rechtsbehelfsbelehrung „eigenhändig“ stehen. „Das bedeutet, dass der Brief direkt in die Hände des Anwalts gegeben werden muss“, erklärt Kühn. Wegen dieses fehlenden Wörtchens, urteilte das Verwaltungsgericht, dass niemals eine Frist zu laufen begonnen hatte und die Klage zulässig sei.
Nun hat Kühn die Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt. Sein Argument: Der Wiener Anwalt hat die Rechtbehelfsbelehrung erhalten, er hat sie gelesen und hätte sich an die Fristen halten können – „also ist es unbedeutend, ob auf dem Umschlag nun ,eigenhändig’ stand oder nicht.“ Jetzt muss der Kreisjurist abwarten, ob das die Koblenzer Richter auch so sehen.

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