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Alt 19.03.2020, 16:59
Lutz, im Istrien Forum
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Standard Grenzübertritt aller Personen verboten bzw. beschränkt.

18.03.2020 | AHK-Kroatien-News Coronavirus in Kroatien

Mit Blick auf die zahlreichen Informationen, die uns täglich überschütten, möchten wir Ihnen einen Überblick zu den aktuellsten Ereignissen betreffend des Coronavirus in Kroatien geben.


Beschlüsse und Verordnungen – aktualisiert am 19.03.


Kroatien hat bisher 105 bestätigt Infizierte.
Seit Montag, den 16.03.2020, sind alle kroatischen Bildungseinrichtungen (Kitas, Schulen, Hochschulen) bis voraussichtilich 19. April geschlossen.

Verschärfte Corona-Maßnahmen und Verbote (zunächst geltend für 30 Tage):
  • Verbot von öffentlichen Zusammenkünften mit über 5 Personen
  • Verbot von öffentlichen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen
  • Gastgewerbliche Betriebe werden geschlossen
  • Alle Geschäfte, außer Lebensmittelgeschäften und Apotheken werden geschlossen
  • Geschlossen werden außerdem alle Sport- und Rekreationszentren
  • Verboten werden alle Glaubensveranstaltungen
  • Verboten werden alle Kulturveranstaltungen
  • Geschlossen werden alle Dienstleistungsanbieter (z.B. Kosmetiker, Friseure)
  • Alle Workshops und Tanzschulen werden verboten
  • Alle Autoschulen und Sprachschulen werden geschlossen
Mit dem Hauptziel Arbeitsplätze zu erhalten und Gehälter auszahlen zu können, hat die Regierung ein Maßnahmenpaket von 63 Maßnahmen beschlossen, um der Wirtschaft in dieser schwierigen Lage und im Zuge des Coronavirus zu helfen. Einzelheiten finden Sie hier:
https://www.mingo.hr/page/vlada-prih...e-koronavirusa .
Die neusten Informationen zum Thema Geschäftstätigkeit und Coronavirus finden Sie unter: www.hgk.hr/korona.
Die offizielle Webseite der kroatischen Regierung zum Coronavirus: www.koronavirus.hr

Grenzübergänge: Um Mitternacht ist der Beschluss des Krisenstabes der Republik Kroatien in Kraft getreten, wodurch vorläufig der Grenzübertritt aller Personen verboten bzw. beschränkt wird. Kroatischen Staatsbürgern soll erlaubt werden, in die Republik Kroatien zurückzukehren, bzw. ins Land zurückzukehren, in dem sie arbeiten oder verweilen, wobei die Maßnahmen des Kroatischen Gesundheitsamtes gelten (vierzehntägige Selbstistolation). Außerdem wird allen EU-Bürgern ermöglicht, in ihr Mutterland zu kehren, während Personen aus EU-Ländern nur in Ausnahmefällen ins Land kommen dürfen.
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