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Alt 14.05.2020, 09:43
Konni, im Istrien Forum
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Ja - unsere Gesetze,teilweise zum

Auch Kinderschänder oder Vergewaltiger kommen mitunter gut weg.

Die Strafen für sexuellen Missbrauch von Kindern sind in den Paragrafen 176 und 176a Strafgesetzbuch geregelt.
Zitat:
Danach muss, wer Kinder sexuell missbraucht, bereits heute mit einer Höchststrafe von zehn Jahren rechnen. Wobei es Konstellationen gibt, in denen die Maximalstrafe nur bei fünf Jahren liegt - zum Beispiel dann, wenn sich ein Täter vor einem Kind sexuell befriedigt. Die Mindeststrafe liegt bei sechs beziehungsweise drei Monaten.

Die niedrige Mindeststrafe hat zur Folge, dass Kindesmissbrauch, soweit es nicht um einen schweren Missbrauch geht, juristisch als Vergehen eingestuft wird - also nicht als Verbrechen. Das hat der Gesetzgeber seinerzeit bewusst so gemacht und bei späteren Reformen auch beibehalten. So bleibt es nämlich möglich, ein Strafverfahren unter Auflagen einzustellen oder einen Täter im schriftlichen Strafbefehlsverfahren zu verurteilen. Beides erspart betroffenen Kindern, in einer mündlichen Verhandlung möglicherweise als Zeugen aussagen zu müssen.
Kinder müssten auch so nicht vor Gericht aussagen. Die Kinder könnten in einem Nebenzimmer per Webcam oder Videokamera aussagen unter Ausschluß der Öffentlichkeit und vor allen nicht vor diesem Dreckschwein (sorry für diesen Ausdruck).



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Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald,
Konni





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Geändert von Konni (14.05.2020 um 10:03 Uhr)
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