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Alt 30.01.2015, 09:37
Lutz, im Istrien Forum
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Zitat:
Zitat von Jasi Beitrag anzeigen
Leider war ich zu dieser Zeit wirklich in Pula und kann mich an den Strafzettel erinnern...

ich bin froh, dass es nicht mehr 150€ sind, dennoch sind mir 80€ viel zu schade, um einem Betrüger in den Rachen zu werfen...

Aber was soll ich anderes machen? Wenn ich mich bei RA Tischler melde und um Beweise frage, wird es vielleicht nur noch schlimmer, und ich muss schlussendlich noch mehr zahlen....
Wieso bezeichnest Du einen angesehenen und international tätigen Rechtsanwalt grundlos als Betrüger, dazu wenn er freiwillig Entgegenkommen zeigt und auf einen Teil der ihm zustehenden Gebühren verzichtet,
siehe: www.eu-odvetnik.si/mirko_silvo_tischler.html?


Du schreibst doch selbst dass der Strafzettel korrekt war. Diese Kanzlei wurde von der Firma beauftragt welche wieder im Auftrag der Stadt Pula den Parkraum bewirtschaftet. Dass diese Forderungen gegen Ausländer jetzt geltend gemacht werden ist auch darauf zurück zu führen dass die Pulaner sich massiv beschwert hatten, denn die mussten bezahlen während die Ausländer ungeschoren davon kamen, das ging wochenlang durch die Presse und deine Freundin sollte dies ebenfalls wissen.

Beweise braucht der RA übrigens nicht vorlegen denn mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz hast du die AGB der Stadt Pula bzw. der Fa. Parking d.o.o akzeptiert, dort steht:
Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit den Parkraumbewirtschaftungszonen stehen, werden von der Pula parking d.o.o., einer kroatischen Gesellschaft des Privatrechts mit Sitz in Pula (Kroatien), verwaltet und bearbeitet. Die Pula parking d.o.o. ist durch die Entscheidung der Stadt Pula vom 16. Dezember 2009, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Pula Nr. 21/09, insbesondere dazu ermächtigt worden, die anfallende Parkscheingebühr aus solchen Parkplatzverstößen geltend zu machen.
Daher kontrollieren Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. in regelmäßigen Zeitabständen die Gültigkeit der Parkscheine. Stellen sie einen Parkplatzverstoß fest, wird dieser beweissicher dokumentiert. Bereits mit der Feststellung des Parkplatzverstoßes gerät der Verkehrsteilnehmer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. Der Verkehrsteilnehmer erhält jedoch kulanzhalber Gelegenheit, innerhalb von acht Tagen die Tagesparkscheingebühr zu entrichten. In der Regel geschieht dies durch Anbringung einer Zahlungsaufforderung an die Windschutzscheibe des Fahrzeugs durch den zuständigen Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. Hinweis: Bei festgestelltem Parkplatzverstoß durch einen Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. ist der Verkehrsteilnehmer dafür verantwortlich, dass die Zahlungsaufforderung an seinem Fahrzeug nicht beschädigt oder vernichtet wird. Ebenso verhält es sich, wenn die Zahlungsaufforderung verloren geht (Beweislastumkehr).


Siehe dazu auch: www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=10858

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