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Alt 12.02.2015, 08:02
Ursula offline
Kroatien-Fan
 
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Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
Wieso bezeichnest Du einen angesehenen und international tätigen Rechtsanwalt grundlos als Betrüger, dazu wenn er freiwillig Entgegenkommen zeigt und auf einen Teil der ihm zustehenden Gebühren verzichtet,
siehe: www.eu-odvetnik.si/mirko_silvo_tischler.html?


Du schreibst doch selbst dass der Strafzettel korrekt war. Diese Kanzlei wurde von der Firma beauftragt welche wieder im Auftrag der Stadt Pula den Parkraum bewirtschaftet. Dass diese Forderungen gegen Ausländer jetzt geltend gemacht werden ist auch darauf zurück zu führen dass die Pulaner sich massiv beschwert hatten, denn die mussten bezahlen während die Ausländer ungeschoren davon kamen, das ging wochenlang durch die Presse und deine Freundin sollte dies ebenfalls wissen.

Beweise braucht der RA übrigens nicht vorlegen denn mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz hast du die AGB der Stadt Pula bzw. der Fa. Parking d.o.o akzeptiert, dort steht:
Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit den Parkraumbewirtschaftungszonen stehen, werden von der Pula parking d.o.o., einer kroatischen Gesellschaft des Privatrechts mit Sitz in Pula (Kroatien), verwaltet und bearbeitet. Die Pula parking d.o.o. ist durch die Entscheidung der Stadt Pula vom 16. Dezember 2009, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Pula Nr. 21/09, insbesondere dazu ermächtigt worden, die anfallende Parkscheingebühr aus solchen Parkplatzverstößen geltend zu machen.
Daher kontrollieren Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. in regelmäßigen Zeitabständen die Gültigkeit der Parkscheine. Stellen sie einen Parkplatzverstoß fest, wird dieser beweissicher dokumentiert. Bereits mit der Feststellung des Parkplatzverstoßes gerät der Verkehrsteilnehmer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. Der Verkehrsteilnehmer erhält jedoch kulanzhalber Gelegenheit, innerhalb von acht Tagen die Tagesparkscheingebühr zu entrichten. In der Regel geschieht dies durch Anbringung einer Zahlungsaufforderung an die Windschutzscheibe des Fahrzeugs durch den zuständigen Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. Hinweis: Bei festgestelltem Parkplatzverstoß durch einen Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. ist der Verkehrsteilnehmer dafür verantwortlich, dass die Zahlungsaufforderung an seinem Fahrzeug nicht beschädigt oder vernichtet wird. Ebenso verhält es sich, wenn die Zahlungsaufforderung verloren geht (Beweislastumkehr).


Siehe dazu auch: www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=10858

So rechtsstaatlich scheint die Stadt Pula nicht zu sein, denn unser Auto mit österreichischem Kennzeichen parkte zwischen Autos mit kroatischen Kennzeichen, abgeschleppt wurde aber nur unseres.
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