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Alt 19.05.2014, 13:57
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Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 26.04.2010
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Insbesondere wenn man sich diesen Satz aus dem Urteil betrachtet:

"... hat der Angeklagte in der Folgezeit immer wieder bewiesen, dass er sich auch durch Freiheitsstrafen, die teilweise vollstreckt wurden, nicht von der Begehung neuerlicher Straftaten abhalten lies."
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