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Alt 02.08.2014, 09:41
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Mag sein dass dies alles richtig ist aber man sollte sich informieren und das reiflich überlegen. Da gibt es viele Besonderheiten, z.B.:


Der Staat und natürliche und juristische Personen können ein, sich in ihrem Eigentum befindendes, landwirtschaftliches Grundstück von annähernd gleichem Wert miteinander tauschen, um ihr Agrarland abzurunden.

Es ist möglich die Bestimmung Agrarland in Übereinstimmung mit dem Raumordnungsplan und anderen Vorschriften in Land für nicht landwirtschaftliche Zwecke zu ändern. Das Verfahren dafür wird nach einem vollstreckbaren Bescheid (Bescheid über die Baubedingungen, Bejahung des Hauptprojekts, Baugenehmigung), eingeleitet. Für die Umwandlung des Agrarlands in Bauland muss man wegen des geringeren Werts und der Verringerung der landwirtschaftlichen Fläche, die für die Republik Kroatien von Interesse ist, eine einmalige Gebühr je nach Größe der Parzelle bezahlen. Die zuständige Behörde, die den endgültigen Bescheid erlassen hat, mit dem der Bau genehmigt wird, stellt innerhalb von 8 Tagen nach Erlass dieses Bescheids, diesen dem zuständigen Amt der Landesverwaltung in der Gemeinde oder dem Verwaltungsamt der Stadt Zagreb zu. Diese Ämter werden den Bescheid über die Vergütung für die Umwandlung des Agrarlands aufgrund der Daten des zuständigen Finanzamts über den Marktwert des Baulands innerhalb der Bebauungszone erlassen. Diese Gebühr kann von 2,5% bis sogar 50% des Marktwerts des Grundstücks betragen.
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