Einzelnen Beitrag anzeigen
  #13  
Alt 19.02.2014, 12:40
urlaubsreif offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 18.02.2014
Beiträge: 2
Standard

Hallo zusammen,

ich habe den ganzen Thread einmal durchgelesen und habe mitbekommen, daß die vermietung einer eigenen fewo in Kroatien mit hohen Kosten und bürokratischen Hürden (Notar, Kategorisierung, Einrichtung eines bankkontos etc.) verbunden ist und außerdem auch steuerpflichtig ist (Pauschale pro Bett, Kurtaxe o.ä. Steuern müssen an Finanz/Tourismusamt abgeführt werden)

weiß denn jemand auch, wie das mit der privaten Nutzung einer eigenen Fewo in Kroatien ist, d.h. ob man da auch genauso Steuern abführen muß, und wenn ja welche ? Ich kenne nur die steuerlichen Regelungen in Deutschland, wonach man bei der gewerblichen Vermietung von Ferienimmoblilien MwSt und zweitwohnsitzsteuer an das Finanzamt abführen muß (infos z.B. in diesem Artikel), das ist in DE im Falle der privaten Eigennutzung einer fewo in der Regel nicht so.

Ich habe nämlich auch mal eine zeitlang mit dem Gedanken gespielt, mir im Ausland eine Fewo zuzulegen, und Kroatien boomt ja und ist vielversprechend. Wenn sich das aber aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht lohnt, dann kann man ja gleich bei seiner ostsee fewo bleiben … bin um jede Art von Auskunft dankbar, auch für links zu weiterführenden infos
Mit Zitat antworten