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Alt 12.04.2021, 11:33
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Ausrufezeichen Einreisebestimmungen Stand 12.04.

Alle Reisenden, die aus EU/EWR-Mitgliedstaaten/Regionen in die Republik Kroatien kommen und sich derzeit nicht auf der sogenannten grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten befinden, müssen eine der folgenden Angaben vorweisen:

- negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest - AST auf SARS-CoV-2 nicht älter als 48 Stunden (gerechnet vom Zeitpunkt der Tupfernahme bis zur Ankunft am Grenzübergang) und, wenn es sich um einen Antigen-Schnelltest handelt und der Aufenthalt länger als 10 Tage in der Republik Kroatien dauert, dann muss der Test bis zum zehnten Tag ab dem Ausstellungsdatum dieses Tests wiederholt werden.

- Impfbescheinigung für Personen, die vor mehr als 14 Tagen eine zweite Dosis des COVID-19-Impfstoffes erhalten haben. Ausnahmsweise, im Falle eines Einzeldosis-Impfstoffes, eine Bestätigung über den Erhalt einer Einzeldosis, wenn sie die Dosis mehr als 14 Tage vor dem Datum des Überschreitens der Staatsgrenze erhalten haben;

- Vorlage eines positiven PCR oder Antigen-Schnelltests, der bestätigt, dass sich die Person von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt hat, wobei der Test in den letzten 180 Tagen durchgeführt wurde und älter als 11 Tage ab dem Datum der Ankunft am Grenzübergang ist oder gegen Vorlage eines ärztlich ausgestellten Zertifikats, das bestätigt, dass sich die Person von der SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt hat;

- oder einen PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests - AST auf SARS-CoV-2 unmittelbar nach Ankunft in die Republik Kroatien durchführen (auf eigene Kosten) mit der Verpflichtung zur Selbstisolierung bis zum Eintreffen eines negativen Befundes. Falls es nicht möglich ist, einen Test durchzuführen, ist die Person verpflichtet, die Selbstisolierungsmaßnahme für einen Zeitraum von zehn (10) Tagen anzuwenden.

https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213
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