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Alt 09.05.2021, 07:16
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Für die Einreise nach HR eindeutig geregelt:


Kinder unter sieben Jahren, die in Begleitung eines Elternteils / Erziehungsberechtigten reisen, sind von der Verpflichtung befreit, ein negatives Testergebnis vorzulegen oder sich in Selbstisolierung zu begeben, wenn Eltern / Erziehungsberechtigte einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest, eine COVID-19 Impfbestätigung, oder eine Krankheitsbescheinigung über eine COVID-19 Genesung haben.


Deine Tochter benötigt folglich einen negativen von einer offiziellen Teststelle bestätigten negativen Schnelltest, nicht älter als 48 Std.
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