Für die Einreise nach HR eindeutig geregelt:
Kinder unter sieben Jahren, die in Begleitung eines Elternteils / Erziehungsberechtigten reisen, sind von der Verpflichtung befreit, ein negatives Testergebnis vorzulegen oder sich in Selbstisolierung zu begeben, wenn Eltern / Erziehungsberechtigte einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest, eine COVID-19 Impfbestätigung, oder eine Krankheitsbescheinigung über eine COVID-19 Genesung haben.
Deine Tochter benötigt folglich einen negativen von einer offiziellen Teststelle bestätigten negativen Schnelltest, nicht älter als 48 Std.
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