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Alt 17.11.2014, 04:33
Steirergerhard, im Istrien Forum
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Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
Das ist ein Hammer, die müssen das dann ja in jedem Einzelfall manuell bearbeiten bzw. auswerten um den Verstoss festzustellen ?!?
Da schlägt die österr. Strafpraxis zu:
Wenn die "Anonymverfügung" (die trifft den Halter des Fahrzeuges) bezahlt wird, erfolgt keine Erhebung, wer mit diesem unterwegs gewesen ist. Gegen diese Anonymverfügung ist auch kein Rechtsmittel zulässig.
Ist man jedoch der Meinung, zu Unrecht bestraft worden zu sein, muss man die Frist der Anonymverfügung abwarten (bei mir wären das vier Wochen gewesen), danach wird ein Strafbescheid mit allen dazugehörigen Rechtsmitteln erstellt.

Gerade in Österreich bewegt sich das Gesamtgewicht der Wohnwagengespanne im Grenzbereich der 3.500 kg, da will ich garnicht die Verhältniszahlen der (zu Unrecht) aber sofort beglichenen Anonymverfügungen versus der zu Recht beeinspruchten Strafbescheide wissen.

btw:
in meinem letzten Urlaub hat einer meiner deutschen Camperfreunde mir gegenüber erwähnt, er darf aufgrund seines TÜV's für den Caravan in ganz Europa den "Hunderter" fahren ............

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