Zunächst gilt für die
Einreise nach D grundsätzlich Bundesrecht, (dies können die Länder nicht aufweichen) und hier steht ganz klar:
rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neua…us/Risikogebiete_neu.html Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, bereits bei Einreise einen Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitzuführen und auf Anforderung der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Behörde vorzulegen. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (z.B. Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg) kann der Nachweis verlangt werden. Der Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Der durchgeführte Test muss die unter https://www.rki.de/tests genannten Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen zu Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten finden Sie auch unter bundesgesundheitsministerium.d…aq-tests-einreisende.html.
Kroatien ist seit 11.04.21 als
Hochinzidenzgebiet eingestuft.
- Kroatien (Hochinzidenzgebiet seit 11. April 2021; bereits seit 3. April 2021 als Risikogebiet ausgewiesen)
Über die Sinnhaftigkeit zu diskutieren kann man sich sparen, schliesslich liegt die Region Istrien seit längerem bei einer 7-Tages Inzidenz unter 50.
Bitte immer unterscheiden zwischen Risikogebiet und Hochinzidenzgebiet !