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Alt 04.02.2014, 07:36
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Ausrufezeichen Rechtsanwaltsforderungen für kroatische Parkgebühren unter Betrugsverdacht

So jedenfalls die Schlagzeile in einem anderen Adria Forum unter "Tipps zur Anreise". Hier habe ich drei Beiträge "anonym" zusammengefasst:

Immer wieder herrlich zu sehen, wie sog. Rechtsanwaltskanzleien, denen es mutmaßlich an seriösen Mandaten mangelt, sich auf Abmahnverfahren und Inkassoangelegenheiten stürzen - die glauben ernsthaft eine Lizenz zum "Gelddrucken" zu besitzen und bringen ganz nebenbei einen ganzen Berufsstand in Verruf...

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im sommer vergangenen jahres erhielt meine mutter ein schreiben einer rechtsanwaltskanzlei aus berlin mit prominenter adresse. der anwalt gab vor, von einem privaten parkplatzbetreiber aus pula, nicht der stadt pula oder der örtlichen polizei (!) mit der eintreibung eines angeblich unbezahlten parkverstosses auf privatgrund beauftragt worden zu sein. der angebliche parkverstoss wäre vor etwa zwei jahren begangen worden. meine mutter erinnerte sich, einen zettel, der einem strafmandat ähnelte, an der windschutzscheibe des autos vorgefunden zu haben. sie wollte seinerzeit bei der polizei den angeblichen strafzettel bezahlen, was dort abgelehnt wurde. weiteres hat sie nicht verstanden. den seltsamen strafzettel besitzt sie nicht mehr. ihrer meinung nach war der pkw nicht im haltverbot am straßenrand abgestellt worden. durch das o. g. schreiben verunsichert, wollte sie die geforderten ca. 80 € nach berlin überweisen. ich habe mir dann das schreiben angesehen und die berliner nummer der kanzlei am .....damm gewählt. der "rechtsanwalt" war sofort am telefon. scheinbar gab es keine anwaltsgehilfin oder weiteres personal. da ich aus beruflichen gründen über das allgemeinwissen hinaus mich etwas im straf-, ordnungswidrigkeiten- und zivilrecht auskenne, habe ich den sachverhalt hinterfragt.

angeblich war der pkw meiner mutter widerrechtlich auf einer privaten parkfläche abgestellt. wo die sich genau in pula befinden soll, wusste der herr anwalt nicht. er sei generell vom grundstückseigentümer beauftragt worden, schadensersatz geltend zu machen und einzufordern. hierbei wäre die beweislage klar und er würde dies auch vor einem deutschen gericht vertreten. die verurteilung sei damit auch so gut wie sicher. wenn meine mutter nicht zahlen würde, verteuere sich das ganze.

fakt ist, daß der herr "rechtsanwalt" kaum einen deutschen satz am telefon fehlerfrei aussprechen konnte, daß er kein beweisfoto hatte, keine schriftliche beauftragung des unbekannten (!) grundstückseigentümers vorlegen konnte usw. damit war klar, daß ich meine mutter beruhigen konnte, sie nicht bezahlt hat und auch bis zum heutigen tag in dieser sache nichts mehr gehört hat.

in juristenkreisen spricht man hier von sogenannten "küchentischanwälten". das sind von der rechtsanwaltskammer zugelassene anwälte, deren staatsexamen jedoch so schlecht war, daß sie weder im staatsdienst, noch bei einer großen firma oder anwaltskanzlei unterkommen und die so ihre paar kröten durch alle möglichen dinge, die zumindest etwas rechtskenntnisse erfordern, verdienen müssen.

die einen haben sich aufs kostenpflichtige abmahnen für irgendwelche schwindligen internetanbieter, oft im porno-bereich, spezialisiert, die anderen sind abmahner für mehr oder weniger seriöse inkassounternehmen und wieder andere leben von sogenannten beratungsscheinen. da kommt dann beispielsweise der 18jährige hartzIV-empfänger mit so einem schein von der örtlichen gemeinde zum anwalt, der ihm für eine pauschale gebühr von 30 € in bayern, andere bundesländer kann ich nicht sagen, gegenüber dem telefonanbieter vertritt, weil er dessen gebühren nicht mehr bezahlen kann.

ich habe in den letzten jahren vereinzelt solche anwälte kennengelernt, die nicht einmal über kanzleiräume verfügen. daher der ausdrück küchentischanwalt. deren einkommen reicht oft nicht mal an das eines friseurs oder einer bedienung (ohne trinkgeld) heran. das sind arme teufel, die auch leben wollen. so sind die froh um jedes noch so kleine mandat. eine scheidung oder selbst ein verkehrsunfall wären ein traum für die.

fazit: nicht durch so ein schreiben einschüchtern lassen. im übrigen haben wir in deutschland keine halterhaftung. auch wenn polizei, justiz oder kommunen aus dem ausland forderungen wegen verstösse im ruhenden verkehr stellen, müssen diese nur bezahlt werden, wenn der fahrer feststeht. dies ist meistens nicht der fall.

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Ich persönlich empfinde es einfach als widerlich und extrem niederträchtig wie sich solche Schmierenanwälte unter Zuhilfenahme von illegalen Praktiken am Geld von Unschuldigen vergreifen und unser Rechtsystem dabei ziemlich unbeteiligt zusieht. *BÄH!*


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Soweit die Fachleute oder Guides in dem anderen Forum, jetzt dazu die Fakten:

Man schaut einfach auf die offizielle Seite der Stadt Pula. Dort ist ersichtlich dass es sich bei der Firma parking d.o.o um einen Eigenbetrieb der Stadt Pula handelt, zu 100 Prozent der Stadt gehört und von dieser mit der Bewirtschaftung des Parkraumes beauftrag wurde (sinngemässe Übersetzung):
www.pula.hr/uprava/uprava/trg...king-doo-pula/
+ Wartung und Verwaltung von Parkplätzen
+ abschleppen falsch geparkter Fahrzeuge

Mitglieder der Gesellschaft / GRÜNDER:
City, Pula, Forum 1, als alleinige Gründer einer Aktiengesellschaft
Pulaparking Ltd gehört zu 100 Prozent der Stadt Pula. Stammkapital: 20.000,00
Geschäftsführer: Branislav Bojanic Gründung: Beschluss des Stadtrates der Stadt Pula 06.11.2004

Und jetzt schauen wir auf die offizielle Seite der Firma parking d.o.o:
www.pulaparking.hr/de
ALLGEMEINE HINWEISE IN BEZUG AUF DIE NICHTERFÜLLUNG DER ZAHLUNGSPFLICHT DER PARKGEBÜHR FÜR FAHRZEUGE MIT DEUTSCHEN KENNZEICHEN IN DER STADT PULA (Kroatien)

Die Stadt Pula (Kroatien) verfügt über zahlreiche Parkraumbewirtschaftungszonen. Viele städtische, öffentliche Parkplätze (ähnlich wie in Deutschland) sind damit gebührenpflichtig. Je nach Standort des Parkplatzes fallen unterschiedliche Parkscheingebühren an. Wird die jeweilige Parkscheingebühr (Stunden- oder Tagesgebühr) nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet (Parkplatzverstoß), so fallen gemäß der Verordnung des Bürgermeisters von Pula vom 16. Dezember 2009, Eintragungsnummer 2168/01-01-03-00-0334-09-02, die folgenden Tagesparkscheingebühren an:

100,00 Kune - gelbe Zone
130,00 Kune - rote Zone
160,00 Kune - weiße Zone.

Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit den Parkraumbewirtschaftungszonen stehen, werden von der Pula parking d.o.o., einer kroatischen Gesellschaft des Privatrechts mit Sitz in Pula (Kroatien), verwaltet und bearbeitet. Die Pula parking d.o.o. ist durch die Entscheidung der Stadt Pula vom 16. Dezember 2009, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Pula Nr. 21/09, insbesondere dazu ermächtigt worden, die anfallende Parkscheingebühr aus solchen Parkplatzverstößen geltend zu machen.

Daher kontrollieren Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. in regelmäßigen Zeitabständen die Gültigkeit der Parkscheine. Stellen sie einen Parkplatzverstoß fest, wird dieser beweissicher dokumentiert. Bereits mit der Feststellung des Parkplatzverstoßes gerät der Verkehrsteilnehmer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. Der Verkehrsteilnehmer erhält jedoch kulanzhalber Gelegenheit, innerhalb von acht Tagen die Tagesparkscheingebühr zu entrichten. In der Regel geschieht dies durch Anbringung einer Zahlungsaufforderung an die Windschutzscheibe des Fahrzeugs durch den zuständigen Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. Hinweis: Bei festgestelltem Parkplatzverstoß durch einen Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. ist der Verkehrsteilnehmer dafür verantwortlich, dass die Zahlungsaufforderung an seinem Fahrzeug nicht beschädigt oder vernichtet wird. Ebenso verhält es sich, wenn die Zahlungsaufforderung verloren geht (Beweislastumkehr).

Das streitige Rechtsverhältnis richtet sich nach kroatischem Recht. Hiernach haftet der Fahrzeughalter für den vom Fahrer oder Halter abgeschlossenen Parkplatzvertrag durch das Nutzen der öffentlichen Parkplätze in der Stadt Pula.

Die Verjährungsfrist für die geltend gemachten Forderungen beträgt fünf Jahre.

Die Pula parking d.o.o wird in Deutschland allein durch die Rechtsanwaltskanzlei Kraft, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin, vertreten. Sie ist insbesondere als einzige Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland damit betraut worden, Forderungen aus oben genannten Parkplatzverstößen gegen Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen geltend zu machen. Sie ist zudem berechtigt, Zahlungen für die Pula parking d.o.o entgegen zu nehmen. Die Auskunft über die Halterdaten wird auf Antrag der Pula parking d.o.o., vertreten durch die vorgenannte Rechtsanwaltskanzlei Kraft, für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge in einem dafür vorgesehenen Auskunftsverfahren erteilt.

Hinweis: Wird der Zahlungsaufforderung der Rechtsanwaltskanzlei Kraft nicht vollständig und fristgerecht nachgekommen, muss mit einer kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung gerechnet werden. Dies kann durch vollständige und fristgerechte Zahlung vermieden werden. Die Angelegenheit ist dann erledigt.
Wer jetzt immer noch der Meinung ist er bräuchte (nach deutschem Recht) nicht bezahlen, der darf sich beim nächsten Urlaub über eine Parkkralle freuen. Die "Politessen" haben ein online Terminal dabei, über welches alle offenen Tickets der letzten 5 Jahre zu allen Fahrzeugen aus dem Zentralrechner abgefragt werden können. Das geht sehr komfortabel und schnell:
erste (Länder-)Eingabe "D" = alle Deutschen
weitere Eingabe "M" = alle Münchener
usw...

ist ein Ticket (Kennzeichen) in der Mahnstufe = Parkkralle....

Die sofort zu begleichende Rechnung sieht dann so aus:
1. das noch offene Parkticket
2. eine Strafe weil das Ticket in der Mahnstufe ist
3. eine (teuere!) Gebühr für das entfernen der Parkkralle

Dazu hier weitere hilfreiche Infos:

www.istrien-live.com/forum/sh...t%3Bparkkralle

Dies funktioniert im Übrigen genau so auch in anderen Städten in Kroatien, z.B. in Porec.

Und das Fazit der Geschicht: Traue manchen Foren nicht!