Der Erwerb von Hundekot ist also transverpflichtig da das Abkoten eine Leistung im Sinne von Austauschleistung darstellt, also eine bewegliche Sache transverriert wird. Die Höhe der Transverleistung hingegen ist Verhandlungssache im Sinne des Glückspielparagraphen.....
Ritschi