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Alt 12.06.2014, 13:35
Lutz, im Istrien Forum
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Standard Auch ein Toter hat Anspruch auf Ferien

Auch ein Toter hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Die Witwe eines verstorbenen Arbeitnehmers kann demnach einen finanziellen Ausgleich für Ferien verlangen, den der Verstorbene nicht mehr nehmen konnte.

Nationale Gesetze oder «Gepflogenheiten», wonach der Ferienanspruch «untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet», seien mit dem EU-Recht nicht vereinbar, befanden die höchsten EU-Richter. Der Anspruch auf bezahlte Ferien sei «ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts».

Der EuGH antwortete mit seinem Urteil auf eine Anfrage des Landesarbeitsgerichts in Hamm im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dieses muss über den Fall eines Arbeitnehmers entscheiden, der seit 1998 bei einem Unternehmen beschäftigt war.

Wegen Krankheit war er von 2009 an nur noch mit Unterbrechungen arbeitsfähig. Als er im November 2010 starb, hatte er 140,5 Ferientage angesammelt. Seine Witwe verlangte für diesen Ferienanspruch einen finanziellen Ausgleich.

Das Gericht verwies darauf, dass ein Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf bezahlte Ferien hat, wenn dieser vor dem Verlassen eines Unternehmens angefallen ist. Auch wer wegen einer Krankheit gar keine Ferien nehmen könne, habe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Recht auf einen finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub.

Mit einem finanziellen Ausgleich im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod werde die praktische Wirksamkeit des Ferienanspruchs sichergestellt, urteilte der Europäische Gerichtshof: «Der unwägbare Eintritt des Todes des Arbeitnehmers darf nicht rückwirkend zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf bezahlten Ferien führen.» Der Anspruch auf finanzielle Abgeltung hänge auch nicht davon ab, dass der Betroffene zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt hat.
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