Neue Erbregeln: Notare beraten über Folgen
14.04.2013
Ab 2015 gibt es Regeln für Bürger, die den Lebensabend in einem anderen EU-Land verbringen.
Wien/Aich. Wer in der Pension ins Ausland zieht, kann seinen Erben auch viele rechtliche Fragen hinterlassen. Denn die Erbrechte der verschiedenen EU-Staaten sind unterschiedlich, und es musste bisher im Einzelfall geklärt werden, welche Behörde zuständig und welches Erbrecht anzuwenden ist. Die ab 2015 geltende EU-Erbrechtsverordnung besagt nun aber, dass grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, angewendet wird. Es bleiben aber gewisse Rechtswahlmöglichkeiten.
Bisher ließen sich nur wenige Leute über die Folgen der EU-Verordnung beraten. Auch deshalb stehen die „25. Europäischen Notarentage“ ab Donnerstag in Salzburg im Zeichen der EU-Novelle. An der Tagung nehmen neben dem Präsidenten der Österreichischen Notariatskammer, Ludwig Bittner, und dem EU-Notar-Präsidenten Frank Molitor auch Bundespräsident Heinz Fischer und die Justizminister von Österreich (Beatrix Karl), Kroatien (Orsat Miljenić) und Luxemburg (François Biltgen) teil.
Quelle: Die Presse", Print-Ausgabe, 15.04.2013
EU-Erbrechtsverordnung -
siehe hier
1. Die neue europäische Erbrechtsverordnung kommt
Die neue Europäische Erbrechtsverordnung betrifft Erbrechsfällt mit Auslandsbezug. Man schätzt, dass heute schon 10 % aller Erbrechsfälle einen solchen Auslandsbezug aufweisen (z.B. Deutscher hinterässt auch Finca in Spanien). Die neue Europäische Erbrechtsverordnung wird August 2015 grenzüberschreitende Erbfälle regeln. ..... Quelle:
www.ruby-erbrecht.de/erbrecht-abc/