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Alt 25.03.2019, 15:05
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Kürzeste Straßenverbindung - Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend, wobei das Finanzamt nur volle Entfernungskilometer berücksichtigt. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung können Sie aber angeben, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig gefahren sind. Verkehrsgünstiger ist eine Strecke, sofern Sie Ihre regelmäßige Arbeitsstätte trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen normalerweise schneller und pünktlicher erreichen.
Welches Verkehrsmittel Sie tatsächlich genutzt haben, spielt keine Rolle. Das heißt, die kürzeste Straßenverbindung zählt, auch wenn eine (Teil-)Strecke länger sein sollte, die Sie beispielsweise mit der Bahn zurückgelegt haben.
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