Zitat:
Zitat von Lutz
..... wegen der Folterandrohung 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe vor dem Landgericht erstreiten wollen. Dieses gestand ihm wegen " schwerer Verletzung der Menschenwürde" und Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eine Entschädigung von 3000 Euro plus Zinsen zu. Dagegen hatte das Land Hessen Beschwerde beim OLG eingelegt, ohne Erfolg. Die beiden Polizeibeamten waren wegen Nötigung verurteilt worden.
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Und wer entschädigt die Eltern, Familie, Freunde, Verwandte dieses ermordeten Kindes? Ist das, was dieser "Kerl" gemacht hat, nicht auch eine SCHWERE VERLETZUNG DER MENSCHENWÜRDE? Hat er nicht viele Menschenleben zerstört!
Ich könnt da was an mich kriegen, wenn ich sowas lese! Und die Polizisten werden auch noch verurteilt - das alles ist wirklich echt zum
Aber wehe du beschummelst mal das Finanzamt - oje das ist ein SCHWERVERBRECHEN und wird mit einer Freiheitsstrafe von mind. ???? Jahre bestraft!