Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 04.11.2010, 10:31
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.489
Standard 03 - Welche Boote müssen angemeldet werden?

Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge ab 3 Meter aufwärts, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht. Weiterhin sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 3 Metern, jedoch mit Motoren, die eine Leistung von mehr als 5 KW haben, anmeldepflichtig.

Ausnahmen : Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Ruder- und Paddelboote) sowie Boote, die an Wettbewerben teilnehmen.

Gleichzeitig sind alle anmeldepflichtigen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig!