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Alt 30.11.2017, 19:04
doktorgatte, im Istrien Forum
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Da bleibt nur noch die Hoffnung auf eine "einmalige Zahlung"...

Zitat:
Zitat von Konni Beitrag anzeigen

"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt." (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen) — Auch klar.

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LG, der Kay
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