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Alt 25.12.2012, 16:54
Konni, im Istrien Forum
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Standard Eigner von nicht versteuerten Yachten: Nachversteuerung zu fünf Prozent kommt

Nachversteuerung zu fünf Prozent kommt
16.12.2012 Andreas Fritsch (YACHT) - Kroatien: Eigner von nicht versteuerten Yachten können diese noch vor dem EU-Beitritt im Juni 2013 zu einem deutlich reduzierten Satz einführen.

Seit klar ist, dass Kroatien im Sommer 2013 der EU beitritt, lebten Eigner mit nicht versteuerten Yachten in Ungewissheit und Sorge, ob und wie teuer sie dies zu stehen kommen würde. Im Raum standen zuletzt gar der kroatische Mehrwertsteuersatz, der immerhin bei deftigen 25 Prozent liegt, und sogar obendrauf noch die kroatische Luxussteuer. Die Wassersportbranche lief zwar schon lange Sturm gegen die drohende Nachversteuerung, da man die Abwanderung von vielen Eignern fürchtete, doch bislang zeigte sich die Regierung unnachgiebig.

Doch nun hat das kroatische Parlament völlig überraschend in einem schnellen Verfahren einen Beschluss verabschiedet, dass die Nachversteuerung zu einem reduzierten Satz von 5 Prozent des heutigen Zeitwertes der Yacht möglich ist. Hinzu kommen allerdings noch 1,6 Prozent Zoll. Mittlerweile ist dies sogar in Form eines Gesetzestextes verabschiedet, bestätigt auch Kroatien-Experte und Revierbuch-Autor Karl-Heinz Beständig ("888 Häfen und Buchten"). Eine offizielle Bestätigung, dass die Versteuerung in Kraft ist, gibt es vom zuständigen Ministerium allerdings noch nicht.

Der plötzliche Schwenk sei wohl von Befürchtungen geleitet gewesen, viele Eigner könnten aus dem Revier abwandern und den Staat so Millionen von Steuergeldern kosten. Ob das wirklich so gewesen wäre, ist umstritten. Wo sollen die Eigner schließlich noch hin, außer in die Türkei, die durch Fluganreise auf Dauer dann aber in den Unterhaltskosten teurer wäre.

Da das Ganze aber nicht EU-konform sein dürfte, entschieden sich die kroatischen Beamten für einen Kniff: Das Gesetz erlaubt die Nachversteuerung nur zeitlich begrenzt vom 1. Januar bis zum 31. Mai, läuft also vor dem EU-Beitritt aus. So sollen offenbar Klagen der EU vor dem Europäischen Gerichtshof verhindert werden.

Mittlerweile liegen der YACHT auch schon drei Angebote von Agenturen vor, die Lesern das Nachversteuern zu diesem Prozentsatz konkret anbieten. Allerdings ist noch nicht klar, wie der Zeitwert der Yacht angesetzt wird und wie hoch eventuelle Gebühren ausfallen. Dennoch: Für viele Eigner dürfte diese Wendung eine erlösende Nachricht sein. Bevor diese allerdings ihr Schiff von Agenturen versteuern lassen, sollte noch die Veröffentlichung der Umsetzung abgewartet werden. Denn zu den wichtigen Details der Nachversteuerung wird zurzeit eine Umsetzungsverordnung erarbeitet. Noch unklar ist, ab welchem Alter Schiffe von der Nachversteuerungspflicht befreit werden. Die letzten EU-Beitritte etwa von Slowenien zeigen allerdings, dass meist Schiffe, die älter als etwa acht Jahre sind, verschont bleiben.

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Quelle: Boote-Magazin.de

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Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald,
Konni





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