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Alt 23.02.2022, 11:39
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Standard Weniger Stau am Karawankentunnel - neue Einreiseverordnung in Österreich

Weniger Stau am Karawankentunnel
Von Norbert Rieger, veröffentlicht am 22.02.2022


Am Dienstag um 0 Uhr tritt in Österreich die neue Einreiseverordnung in Kraft. Anders als angekündigt gibt es jedoch eine Änderung bei den Nachweisen, die gelten.


Noch am Samstag wurde von der Regierung bei der neuen Einreiseverordnung, die ab morgen, 0 Uhr, in Kraft treten soll, eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Corona-Impfungen und -Genesungen angepeilt. Doch heute ist alles wieder anders: Laut Medienberichten gab der Covid-19-Koordinationsstab des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements am Montag bekannt, dass es zu keiner Verkürzung der Impf- und Genesenen-Gültigkeitsdauer kommt. Die Gültigkeitsdauern bleiben also bis auf eine Ausnahme wie gehabt. Hier der Überblick:

Was bleibt gleich?

Auch ab dem heutigen Dienstag kann man weiterhin mit einer Zweit- oder Drittimpfung nach Österreich einreisen, wenn diese maximal 270 Tage alt ist. Die Gültigkeitsdauer für das Genesungszertifikat bleibt ebenfalls unverändert: Dieses gilt bis zu maximal 180 Tage nach einer überstandenen Corona-Infektion.


Was ändert sich wirklich?

Eine Sache wird allerdings tatsächlich in der neuen Einreiseverordnung verkürzt, nämlich: Der kürzest mögliche Abstand zwischen Zweit- und Drittimpfung. Künftig dürfen zwischen dem zweiten und dritten Stich nur mehr 90, statt wie bisher 120 Tage liegen.


Wieder 3G erlaubt

Was sich ebenfalls ändert: Ab Dienstag ist die Einreise nach Österreich auch wieder mit 3G, statt wie bisher nur mit 2G+ erlaubt. Einreisen dürfen damit nun auch wieder Ungeimpfte mit einem maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test. Auch Antigentests (24 Stunden gültig) sind zugelassen, allerdings nur, wenn sie von einem Labor stammen. Selbst- bzw. “Wohnzimmertests” gelten also nicht.

Keine 3G-Nachweispflicht gibt es für Kinder unter 12 Jahren, außerdem fallen Extra-Nachweise für Pendler weg. Die Verordnung ist vorerst bis zum 28. Februar gültig.


Quelle: Kroatien-Nachrichten.de



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Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald,
Konni





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