Einzelnen Beitrag anzeigen
  #396  
Alt 20.01.2021, 08:07
Jadran offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 12.01.2010
Ort: NRW
Beiträge: 1.136
Standard

neuste Info

Kroatisches Innenministerium:
Kein Sonderstatus bei Einreise Kroatien nach Corona-Impfung, aber für genesene Personen vom Coronavirus
Einreise Kroatien: Kein PCR-Test für Personen mit überstandener Coronavirus Erkrankung. Impfung befreit nicht von der PCR-Test Pflicht.
An allen Grenzübergängen wird derzeit kontrolliert, ob die Personen zur Einreise berechtigt sind. Wer an der kroatischen Grenze eine Bescheinigung vorlegt, die dokumentiert, dass die entsprechende Person bereits am Coronavirus erkrankt war, darf ohne PCR-Test einreisen. Trotz COVID-19-Impfung wird jedoch zusätzlich immer noch ein PCR-Test verlangt.
Inhaltsverzeichnis Anzeigen
20.01.2021
in News
|
Update: 20.01.2021
|
Da mittlerweile wohl schon einige Bootseigner sich impfen ließen oder aber eine Coronavirus-Erkrankung überstanden haben, mehren sich die Fragen, ob geimpfte Personen und vom Coronavirus genesene Personen ohne PCR-Test nach Kroatien einreisen dürfen und auf eine entsprechende Quarantäne verzichten können. Wir wollten es genau wissen und fragten beim kroatischen Innenministerium an. Da heißt es: Eine entsprechende Corona-Impfung sei nicht relevant, wohl aber die Immunisierung durch eine überstandene Coronavirus-Erkrankung, sofern diese durch eine ärztliche Bescheinigung dokumentiert wird.

Trotzdem: Der Grenzbeamte hat immer Recht!
Erfahrungsgemäß kennen auch die kroatischen Grenzbeamten die Vorschriften nicht ganz so genau, wie Rückmeldungen zum Beitrag über „Geschäftsreisen aus wichtigem Grund“ zeigten. Klare Statements des kroatischen Innenministeriums ignorierten die Grenzer, so dass es vereinzelt Einreisende nach Kroatien dazu gezwungen waren, doch noch einen PCR-Test in Kroatien über sich ergehen zu lassen. Deshalb rät die SeaHelp-Redaktion aus rein pragmatischen Erwägungen heraus, zumindest die ärztliche Genesungsbescheinigung zusätzlich ins Kroatische übersetzen zu lassen. Letztlich stimmt leider die alte Weisheit: „Der Grenzbeamte hat immer Recht!“

Hier die SeaHelp-Anfrage:

In Deutschland und Österreich mehren sich Fragen zum Thema „Einreise nach Kroatien – Möglichkeiten für die bevorstehende Tourismussaison“. Die ganz konkrete Frage:

Befreit die Immunisierung durch eine nachgewiesene Impfung von der Quarantäne-Pflicht in Kroatien?
Wenn eine Person eine COVID-19-Erkrankung überstanden hat und dieses durch ein Schriftstück bestätigt wird, befreit das ebenfalls von der Quarantäne in Kroatien?
Antwort des kroatischen Innenministeriums:

Zu Ihrer Frage teilen wir Ihnen mit, dass Personen, die sich innerhalb der letzten drei Monate von COVID-19 erholt haben, von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses und zur Selbstisolierung befreit sind.
Um ihre Genesung nachzuweisen, müssen Reisende ein positives PCR-Testergebnis oder ein positives Antigen-Testergebnis oder ein positives Neutralisationstest-Ergebnis (NT) vorlegen, das innerhalb der letzten drei Monate erzielt wurde und älter als 14 Tage ist, oder eine von einem Arzt ausgestellte Genesungsbescheinigung.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass die Impfung an dieser Stelle nicht von der Pflicht zur Selbstisolierung bei der Einreise in die Republik Kroatien befreit.

Informationen zu den Bedingungen für die Einreise in die Republik Kroatien unter Berücksichtigung von temporären Verboten, d.h. Beschränkungen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 gelten, finden Sie in englischer Sprache auf unserer Website.

Innenministerium Kroatien antwortet schnell und kompetent
An dieser Stelle möchten wir dem kroatischen Innenministerium ein besonderes Lob aussprechen: Legitimierte Presseanfragen werden vom Innenministerium umgehend schnell und äußerst kompetent beantwortet. Dabei gehen die Antworten aus Kroatien bei der Redaktion deutlich schneller ein als es bei Anfragen in Deutschland oder Österreich der Fall ist.

Tags: EinreiseImpfungKroatienPCR-Test

Jadran
Mit Zitat antworten