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Alt 11.05.2015, 14:29
Karl offline
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Standard Wasseranschluss und befestigte Gemeindestrasse

Kann mir bitte jemand im Forum die gesetzliche Regelung bezüglich Gemeindestrasse und Wasseranschluss bekanntgeben.
Ich habe vor 23 Jahren Bauland erworben, zu dieser Zeit war bereits Wasser und Strom in nur 50 m Entfernung vorhanden.
Dann habe ich 5 meiner 6 genehmigten Häuser mit Wasser aus dem Tankwagen und Strom vom Generator bauen lassen und € 110.000,- alleine an Kommunalgebühr ohne Gegenleistung an die Gemeinde bezahlt.
Nach 20 Jahren gab es zuerst den Kanalanschluss und dann nach nur 21 Jahren auch die Stromversorgung.
Nun aber blockiert die Gemeinde Medulin noch immer 17 Apartments, denn sie genehmigt keinen Wasseranschluss und befestigt auch die Zufahrt nicht.
So kann man bei Regen nur im Schlamm mit Allrad fahren.
Gibt es ein Recht auf Wasseranschluss und befestigte Gemeindestrasse, wenn man ein genehmigtes Touristische Objekt baut oder kann die Gemeine weitere 23 Jahre blockieren?

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Karl Johann Barthl
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