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Bundesrat beschließt Bestandsdatenauskunft Grünes Licht für umstrittenes Gesetz
Bundesrat beschließt Bestandsdatenauskunft
Grünes Licht für umstrittenes Gesetz Telekommunikationsunternehmen müssen künftig Namen und Adressen ihrer Kunden den Sicherheitsbehörden auf Verlangen übergeben. Der Bundesrat stimmte ohne Aussprache für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, nach der sogenannte Bestandsdaten den Ermittlern zur Verfügung gestellt werden müssen. Zu den Bestandsdaten gehören auch sensible persönliche Daten wie Passwörter oder PIN-Nummern. Auch Internetprotokoll-Adressen müssen übergeben werden. "Vertraulichkeit steht auf dem Spiel" Im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat hatten neun Organisationen die Ministerpräsidenten aufgerufen, dem Gesetz nicht zuzustimmen, darunter der Deutsche Journalistenverband (DJV), die Neue Richtervereinigung (NRV), Reporter ohne Grenzen, die Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und das Komitee für Grundrechte und Demokratie. In der gemeinsamen Erklärung heißt es: "Die Vertraulichkeit und Anonymität der Internetnutzung steht auf dem Spiel, wenn staatlichen Behörden der weitreichende Zugang zu unserer Internetnutzung und zu unseren privatesten Daten möglich gemacht wird." Medizinische, psychologische oder juristische Beratung, der Kontakt zu Presseinformanten und Whistleblowern oder politischer Aktivismus könne nur im Schutz der Anonymität erfolgen. "Eingriff in die Rechte der Betroffenen" Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nannte das Gesetz einen "nicht unerheblichen Eingriff in die Rechte der Betroffenen". Umstritten ist auch der Geltungsbereich des Gesetzes: Künftig dürfen Bestandsdaten schon bei Ordnungsvergehen wie Falschparken oder Ruhestörung abgefragt werden. Bisher war dies nur bei der Verfolgung von Straftaten möglich. Der grüne Netzpolitiker Konstantin von Notz sagte NDR Info, Bestandsdatenauskunft bei trivialen Vergehen wie Falschparken sei nicht verhältnismäßig. Für den Zugriff auf persönliche Daten müsse "eine gewisse Schwelle" erreicht sein. "Datenschutz ist das Internetgrundrecht überhaupt", so von Notz. "Auch der Gesetzgeber hat eine Pflicht, bei der Gesetzgebung die Bürgerrechte zu achten." Er rechne fest damit, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüft werde. Das BKA werde dadurch zu einer Art Internet-Polizei, kritisierte der Abgeordnete der Linkspartei, Jan Korte. Die Ermittler könnten künftig auf die Kundendaten zugreifen, ohne dass eine konkrete Gefahr gegeben sei oder ein Richterbeschluss vorliege. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf mit den Stimmen von Union, FDP und SPD bereits im März beschlossen. Nach der Zustimmung des Bundesrates soll das neue Telekommunikationsgesetz am 1. Juli in Kraft treten. Voraussetzung für die Herausgabe der sogenannten Bestandsdaten sind jedoch gesetzliche Regelungen für das Bundeskriminalamt (BKA), den Bundesnachrichtendienst und andere Sicherheitsbehörden, die noch geschaffen werden müssen. Es folgt ein weiterer Beitrag "Kritik an Bestandsdatenauskunft" vom NRD Quelle: Tagesschau.de (ARD)
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Kritik an Bestandsdatenauskunft
Kritik an Bestandsdatenauskunft
Eine PIN-Nummer soll das Handy eigentlich vor dem Zugriff von Fremden schützen. Ausgerechnet der Staat nimmt sich aber das Recht heraus, die geheimen Code-Nummern PIN und PUK abzufragen und damit auch alle Daten eines Handys auszulesen. Möglich macht den ganz großen Lauschangriff die sogenannte Bestandsdatenauskunft, über die der Innenausschuss des Bundesrats berät. Von Sascha Sommer, NDR Ein Handy verrät viel über seinen Besitzer: E-Mails, Passwörter, Bankverbindung - mit einem geplanten Gesetz haben Strafverfolgungsbehörden jederzeit Zugriff auf diese ganzen Daten. Der Bundestag hat dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft bereits zugestimmt. Jetzt soll der Bundesrat aber noch einmal nachbessern - das fordert der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert: "Im Interesse der Sicherheitsbehörden wie des Datenschutzes wäre es nicht schön, wenn das Gesetz erneut vom Bundesverfassungsgericht kassiert würde."
Gesetz soll schnellere Ermittlungen ermöglichen Polizei, Bundeskriminalamt, Zoll oder Verfassungsschutz sollen mit dem Gesetz mehr Rechte bekommen, um bei Straftaten schneller zu ermitteln. Zu den Befürwortern gehört auch Ernst Wirth. Der Kriminalrat beim Bayrischen Landeskriminalamt nennt ein Beispiel aus der Praxis: "Es wurde eine 33-jährige Frau erstochen in ihrer Wohnung aufgefunden. Neben sich liegend war ihr nicht aktives Mobiltelefon. Dieses Telefon war mit PIN und PUK gesichert. Wir benötigen deshalb umgehend die Nummern PIN und PUK, um auf dieses Mobiltelefon zugreifen zu können, festzustellen, mit wem hat diese Frau zuletzt telefoniert und um die letzten eingehenden und abgehenden Gespräche erheben zu können." Mit diesem Beispiel erklärte Wirth bei einer Anhörung im Bundestag, warum Polizei und Geheimdienste gestärkt werden müssen. Verletzt Bestandsdatenauskunft den "Lebensraum Internet"? Patrick Breyer hat bereits erfolgreich gegen die frühere Regelung zur Bestandsdatenauskunfts vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Der Fraktionsvorsitzende der Piraten im schleswig-holsteinischen Landtag sieht durch das überarbeitete Gesetz erneut den - wie er sagt - "Lebensraum Internet" verletzt: "Da werden private Nachrichten gespeichert, da werden persönliche Fotos gespeichert, da werden sehr private und intime Dinge gemacht. Wenn man es vergleicht zu der Analogie der realen Welt, geht es bei den Passwörtern um einer Art Wohnungsschlüssel. Da sagen wir Piraten: Es kann in keinem Fall sein, dass der Staat unsere Schlüssel zu unseren privaten Konten im Internet einfach abgreift und unkontrolliert nutzen kann. Sondern er muss sich wirklich an die Anbieter halten, wenn er Daten haben will. Es kann nicht sein, dass unkontrolliert Passwörter herausgegeben werden." Menschen hinter IP-Adressen können abgefragt werden Auf welche Seiten hat der Internetnutzer geklickt? Wonach hat er gesucht? So etwas dürfe nur bei wirklich schweren Straftaten nach richterlicher Anordnung offengelegt werden, fordert Breyer. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf sei es für die Ermittlungsbehörden schon bei Bagatell-Delikten möglich, an die Daten zu gelangen. "Ich würde mal sagen, zu über 99 Prozent geht es gerade nicht um schwerste Straftaten oder Terroranschläge. Es geht darum, dass sich im Internet sich jemand beleidigt fühlt, es geht um Fälle von Filesharing, die aufgeklärt werden sollen. Also: Dieser Gesetzentwurf geht weit, weit, weit über die Fälle hinaus, deren Berechtigung wir auch anerkennen", sagt Breyer. Nutzung der Daten vor allem im Bereich Drogenhandel Im Jahr 2011 wurden laut Bundesamt für Justiz in über 6.000 Fällen die Telekommunikationsdaten von Nutzern wegen des Verdachts auf Drogenhandel oder Drogenbesitz ausgewertet. Im Bereich Gefährdung der Sicherheit waren es nur gut 50 Fälle. Bei Kinderpornografie ließen sich die Ermittler sogar nur 20 Mal die Daten aushändigen. Im Mai entscheidet der Bundesrat über die Bestandsdatenauskunft. Notfalls will der Pirat Breyer dann auch gegen das neue Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Quelle: NDR.de .... Und hier noch ein weiterer Artikel vom BR zum Thema: Bestandsdatenauskunft Bundesrat winkt umstrittenes Gesetz durch Durch die Bestandsdatenauskunft sollen Netzanbieter Kundendaten an Ermittler weitergeben: Namen zu IP-Adressen, mit denen man im Internet gesurft ist, und sogar Passwörter. Heute hat der Bundesrat das umstrittene Gesetz passieren lassen.
Hier den kompl. Artikel weiterlesen ....... Quellen: ARD - Tagesschau.de / NDR.de / BR.de
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