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Kroatien: Neues - Interessantes - Sonstiges
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#1
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Wegenutzungsrechte für andere Parteien im Vertrag garantiert
Liebes Forum, ich bin hier "brandneu" und habe auch gleich eine Frage an Euch: Am kommenden Montag fahren wir nach Istrien um den Kauf unseres Traumgrundstückes zu finalisieren. Der Vorvertrag wurde von beiden Seiten beim Notar unterschrieben, die Anzahlung ist auch bereits überwiesen. Heute bin ich hier auf eine Forumsdiskussion zum o.g. Thema gestoßen, welche mich sehr beunruhigt hat. Warum? Wir haben keinen RA hinzugezogen, lassen den Kauf lediglich durch einen lokalen Makler abwickeln. Und auch wir haben im Vertrag Wegenutzungsrechte für andere Parteien garantiert.
Ist jemand in der gleichen Lage wie wir - Kann das zu Problemen führen? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!! :-) Viele Grüße Katharina Geändert von Katharina (22.10.2019 um 14:44 Uhr) |
#2
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ist doch schon alles gelaufen bei euch.
bin mal gespannt, halte uns auf dem laufenden. Jadran |
#3
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Noch nicht alles gelaufen!! :-)
Zitat:
LG Katharina |
#4
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liebe Katharina,
würdes du das so in Deutschland machen ? ich kann nur den Kopf schütteln. es kann gut gegangen sein, nur in der Regel aber nicht. wie ist es mit der kroatischen Sprache? jetzt müsst ihr beide da durch. es stellt sich die frage? was ist es mir wert? jadran |
#5
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Lieber Jadran, da hast Du evtl. Recht - jetzt müssen wir schauen, dass alles einwandfrei über die Bühne geht und das Wegenutzungsrecht nur das Befahren des Weges und nicht Parken der Autos auf unserer Zufahrt bedeutet... Ich halte Dich auf dem Laufenden! :-)
Viele Grüße aus Bamberg!! Katharina |
#6
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Hallo Katharina,
ich kann dir zwar keinen Tipp oder sonstiges geben, aber ich drücke euch ganz feste die Daumen, dass alles rechtens war beim Grundstückskauf
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Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald, Konni Top-Themen:
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#7
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UNBEDINGT vor Ort von einem Rechtsanwalt mit dem ihr euch auch verständigen könnt beraten lassen! Wurde xer Makler wenigstens von euch beauftragt und nicht von der Gegenseite???
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#8
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Das kroatische Grundbuchsrecht ist dem Österreichischen sehr ähnlich, da beide auf theresianisches Recht zurückgehen. Demnach sollte ein blosses Wegrecht kein allzu großes Problem darstellen.
Es umfasst normalerweise nur das Recht für einen Dritten, über euer Grundstück zu gehen oder zu fahren - nicht jedoch das Recht, darauf zu parken. Trotzdem: ihr solltet euch durch einen Anwalt beraten/vertreten lassen!
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Es gibt nicht nur Kroatien - aber es ist ein wunderbares Land! |
#9
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Lieben Dank Jadran, Konni, Lutz und Lapinkulta!! :-)
Lieben Dank für all Eure Hinweise und Informationen!
Wir haben den Hauptkaufvertrag ins Deutsche übersetzen lassen. Der Inhalt klingt seriös und ehrlich, unserem hiesigen Vertrag aus Bayern sehr ähnlich. Die Klausel mit dem Wegerecht ist condito-sine-qua-non, wollten wir sie streichen lassen, müssen wir auf das Grundstück verzichten... Ich gehe davon aus, dass uns der Notar alle Infos bzgl. der weiteren Schritte geben wird - sollte es aber nicht der Fall sein - wer muss was tun, um den Kauf "amtlich" zu machen? Liebe Grüße Katharina |
#10
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Lutz, durch den Makler haben wir das Grundstück doch gefunden. Er hat von uns noch keinen Euro erhalten, da der Hauptvertrag erst unterschrieben wird.
Und jetzt, nachdem wir aus allen möglichen Quellen Unterschiedliches hören und lesen machen wir uns halt Gedanken - weil in unserem Fall eben alles so einfach und smoothly läuft... Und da fragt man sich - wo der Hacken ist... verstehst Du das...? :-) Lieber Gruß! Katharina |
#11
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Wenn ihr und euer Makler im englischen fit seid und der Notar auch, ist es ok, alles andere ist ja gelaufen. Wenn nicht nehmt jemanden mit der für euch übersetzt. Es ist bei solchen Geschäften in Kroatien halt schon sehr sinnvoll jemanden einzubinden der selbst an dem Handel kein eigenes Interesse hat wie z.B. der Makler und den ihr bezahlt und nicht die Gegenseite, in der regel wäre dies ein Rechtsanwalt. Der Makler weiss das es ein einmaliges Geschäft ist und sieht seine Provision. Der Notar wird alles beglaubigen was man ihm vorlegt. In Deutschland wird ein Notar beide Seiten neutral informieren und auf mögliche einseitig versteckte Probleme in einem Vertrag hinweisen, in Kroatien nicht.
Ist das Grundstück amtlich vermessen und habt ihr das geprüft? Kennst du diese Checkliste?: https://www.istrien-live.com/forum/s...ead.php?t=7348
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#12
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Lutz besser geht es in Sachen Grundstück nicht , Tom ist Profi.
Den Bericht von Tom hatte ich vergessen. Paul |
#13
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@Katharina: Hältst du uns auf dem Laufenden, wenn es soweit ist?
Gruß nach Oberfranken!
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LG, der Kay |
Stichworte |
eigentumsverhältnisse, grundstück, hausbau, istrien |
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