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Bootfahren / Wassersport
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Zollrechtliche Änderungen für Bootsfahrer in Kroatien
In der Vergangenheit hat es für Besitzer von Booten und Jachten die unter ausländischer Flagge angemeldet sind und sich überwiegend in den Hoheitsgewässern der Republik Kroatien befinden eine Änderung hinsichtlich der Zollvorschriften gegeben, über die in Fachzeitschriften und einzelnen Foren unterschiedlich diskutiert wurde. Dabei ist häufig die Ebene der Sachlichkeit verlassen worden und die folgende Information soll dazu beitragen diese Ebene wieder zu erreichen.
Mehr dazu, unter anderem ein ausführlicher Bericht von K.H. Beständig, dem Herausgeber des bekannten Küsten- und Hafenführers 888 Häfen und Buchten in Solines Blog
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In Solines Blog wurden hierzu 2 Gastkommentare gepostet, in denen die Tragweite der Zollvorschriften sehr deutlich beschrieben wird.
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Beste Grüße aus Wilhelmsfeld Wolfram Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt, von dem muß ich voraussetzen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind. (Otto von Bismarck) Top-Themen:
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#3
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Allgemeine Verunsicherung: Ständige Rechtsunsicherheit verärgert Skipper
Allgemeine Verunsicherung
Ständige Rechtsunsicherheit verärgert Skipper Kroatische Politik lässt viele Fragen offen Seit einem Jahr sorgt Kroatien für Unruhe bei den Skippern, diesmal vor allem bei seinen Dauergästen. Ursache ist der regional völlig unterschiedliche und insgesamt chaotische Umgang mit geltenden Vorschriften, hier den Regelungen zur „vorübergehenden Verwendung“. Danach dürften Boote unter dem Zollstatus der „vorübergehenden Verwendung“ abgabenfrei für 18 Monate nach Kroatien verbracht und dort benutzt werden. Ist die Marina, in der das Boot liegt, als Zolllager des „Typs E“ registriert, kann der abgabenfreie Aufenthalt auf 24 Monate verlängert werden. Laufen diese Fristen ab, muss das Boot in Kroatien eingeführt werden. Dabei werde 25% Einfuhrumsatzsteuer und 8% Zoll fällig. Bemessungsgrundlage für diese Einfuhrabgaben ist der „Einfuhrzeitwert“. Um diesen finanziellen Kahlschlag zu entgehen, können die Fristen der vorübergehenden Verwendung durch Verlassen des Landes (Ausklarieren) und Wiederanmeldung (Einklarieren) erneuert werden. Dies gilt ohne Einschränkung für Bote, die sich noch innerhalb dieser Fristen bewegen. Aus- und Wiedereinreise dürfen sogar am gleichen Tag erfolgen. Weniger klar allerdings ist, was der kroatische Zoll unter „Ausreise“ versteht. Reicht dafür das einfache Verlassen der Marian, oder müssen zumindest die Territorialgewässer Kroatien (12-Meilen-Zone) verlassen werden, oder muss die Ausreise vor der Wiedereinreise gar durch das Einklarieren in einem Drittland (z. B. Slowenien, Italien oder Montenegro) belegt werden? Eine klare Antwort darauf gibt es bis heute nicht. Einige Zollstellen scheint die „einfache“ (man kann auch sagen „fingierte“) Ausreise zu genügen („Destination open sea“), anderen nicht. Das ist ärgerlich und führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Gleichzeitig aber auch zu einem neuen Geschäftszweig für clevere Kroaten, die das Ab- und Wiederanmelden eines Bootes professionell betreiben und sich diese Dienstleistung mehr oder weniger angemessen und mehr bezahlen lassen. Noch verwirrender aber ist der Umgang mit Booten, deren Aufenthaltsfristen längst abgelaufen sind, und die sich somit „illegal“ in Kroatien befinden. Da wird teilweise politisch motivierte Zurückhaltung praktiziert, andernorts, so ist zu hören, wird der Zollstatus von Gastbooten scharf kontrolliert. Gibt es denn überhaupt noch eine Rettung vor den Einfuhrabgaben und denkbaren Strafzöllen, wenn die bestehenden Fristen abgelaufen sind? Auch das hängt offensichtlich vom Wohlwollen der lokalen Zollstellen ab. So liest man dann in Foren beispielsweise Sätze wie diese „Außerdem kenne ich einige Bootseigner, die diese Frist von 18 bzw. 24 Monaten schon überschritten hatten und dann bei der Ausklarierung trotzdem tolerante Beamte erlebten, die sie zwar auf dieses Gesetz hinwiesen, es aber nicht zur Anwendung brachten.“ „Genau das ist das Problem“ schreibt ein anderer Forumsteilnehmer und berichtet: „Einerseits wird ein knallhartes Durchgreifen in Aussicht gestellt, auf jeden Fall in den Medien, und andererseits wird an der Front mit „toleranten Beamten“ gearbeitet. Du weißt nie, woran du bist. Es herrscht eine unmögliche Rechtsunsicherheit.“ Und dieser Zustand wird durch den EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 nicht gemildert, sondern noch verstärkt: Wie kann es sein, dass nur gut ein halbes Jahr vor dem Beitritt niemand weiß, wie Kroatien beispielsweise mit der dann fälligen Versteuerung bisher nicht EU-versteuerter Boote umgehen will oder was aus der Vignette wird: eine für alle (also auch für kroatische Boote) – oder künftig keine mehr? Fragen, auf die derzeit niemand eine Antwort geben kann. Quelle: Jürgen Straßburger – Boote-Magazin, Ausgabe 1/2013 ...
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Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald, Konni Top-Themen:
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