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Auf istrischen Straßen an einem Tag bis zu sechs Begegnungen mit Wild
| Autor: Glas Istre
(Foto von der istrischen Polizei) Auf dem Gebiet Istriens wurden gestern tagsüber und nachts sechs Überfälle auf Wild registriert. Bei den Ereignissen wurde niemand verletzt, es entstand jedoch Sachschaden an den Autos. Der erste Fall wurde am 6. Dezember gegen 7:20 Uhr in Ušićev Dvori registriert, als ein 49-jähriger Mann mit einem Auto mit Pula-Kennzeichen ein Wildschwein anfuhr, das nach dem Aufprall davonlief. Dann, gegen 7:45 Uhr, fuhr in der Siedlung Lovrečica ein 65-jähriger italienischer Staatsbürger mit einem Auto mit italienischen Kennzeichen und schlug mit dem Vorderteil auf das Reh ein, das starb. Die zuständige Jagdgesellschaft kümmerte sich um das erlegte Wild. Danach, gegen 17:30 Uhr, fuhr in Kaštela eine 43-jährige Frau mit einem Auto mit Pula-Kennzeichen auf ein Reh, das nach dem Zusammenstoß mit dem Auto davonlief. Gegen 19:30 Uhr fuhr in Buja eine 24-jährige Frau mit einem Auto mit Pula-Kennzeichen auf ein Reh, das nach dem Aufprall davonlief. In der Gegend von Poreč wurden zwei Überfälle auf Wild registriert. Auf der Straße Tinjan – Baderna stieß gegen 23:10 Uhr eine 25-jährige Frau mit einem Auto mit Pula-Kennzeichen frontal auf ein Reh, das nach dem Aufprall starb. Die zuständige Jagdgesellschaft kümmerte sich um das erlegte Wild. Der letzte Fall wurde heute Abend gegen 00:20 Uhr auf der Ringstraße von Poreč registriert, als eine 22-jährige Frau mit einem Auto mit Pula-Kennzeichen ein Wildschwein anfuhr, das nach dem Zusammenstoß mit dem Auto davonlief. Um solche und ähnliche Ereignisse zu verhindern, warnt die istrische Polizeibehörde die Fahrer, auf das unerwartete Auftreten von Wild auf den Straßen außerhalb des Dorfes zu achten, insbesondere auf Straßenabschnitten, auf denen Verkehrszeichen stehen, die die Fahrer vor dem Auftreten von Wild warnen prominent dargestellt. Bitte beachten Sie, dass der Fahrer eines Fahrzeugs, der an einem Zusammenstoß mit einem im Straßenverkehr befindlichen Tier beteiligt ist, nach dem Straßenverkehrssicherheitsgesetz haftet, wenn festgestellt wird, dass der Zusammenstoß auf einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zurückzuführen ist, d.h. wenn er mit unangemessener Geschwindigkeit gefahren ist.
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#2
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Zitat:
(Typische Googel-Übersetzung, liest sich aber sehr lustig)
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Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald, Konni Top-Themen:
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