Schilderkrieg in Templin geht weiter Keine Einigung im Streit um Spaghettimonster / Gericht muss wieder ran
Frankfurt (Oder) Im Streit um Gottesdienst-Schilder für die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" in Templin (Uckermark) hat nun das Gericht das letzte Wort. Die Anhänger der Bewegung konnten sich am Mittwoch in einem Zivilverfahren am Landgericht Frankfurt (Oder) nicht gütlich mit dem Brandenburger Landesbetrieb Straßenwesen einigen.
Konkret geht es um die Aufstellung von Hinweisschildern an den vier Ortseingängen von Templin, auf denen neben der Abbildung des angeblichen göttlichen Wesens die "Nudelmesse" des Vereins für Freitags um 10 Uhr angekündigt wird. Der Verein beharrte darauf, dass er im Beisein des Templiner Bürgermeisters Detlef Tabbert mit Vertretern der Behörde am 9. Dezember 2014 in Templin eine entsprechende zivilrechtliche mündliche Vereinbarung geschlossen hatte. Das bestreitet der Landesbetrieb Straßenwesen jedoch, wie Vertreter der Behörde gestern vor Gericht bekräftigten.
Die Richterin in dem Zivilprozess hat für den 13. April einen Verkündungstermin angesetzt. Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonster" kündigte bereits an, bei einem Scheitern seiner Klage die nächste Instanz zu bemühen.
Bei der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" handelt es sich um eine sarkastische Parodie, 2005 von dem US-Physiker Bobby Henderson in die Welt gebracht, um die Schulbehörde im US-Bundesstaat Kansas zu verspotten. Die Behörde hatte festgelegt, dass im Biologieunterricht nicht nur Darwins Evolutionstheorie, sondern auch das fundamental-religiöse "Intelligent design" gelehrt wird, nach dem Gott die Welt erschaffen hat.
Hendersons fliegendes Spaghettimonster eroberte die Welt, vor allem die der Atheisten und Religions-Gegner, stößt aber auch immer wieder auf Unverständnis von Behörden.