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Der Aufreger der Woche
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#1
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Raser nach tödlicher Fahrt verurteilt
Im Prozess um den Unfalltod einer Radfahrerin hat ein Jugendschöffengericht am Landgericht Lübeck heute einen 19-Jährigen zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 1.000 Euro Geldbuße verurteilt. Der junge Mann hatte die Radfahrerin im vergangenen September in Lübeck auf der Rehderbrücke mit seinem Wagen erfasst und war geflüchtet. Das 22-jährige Opfer starb noch an der Unfallstelle. Der 19-Jährige hatte zu Beginn des Verfahrens ein Geständnis abgelegt. Tödliches Ausweichmanöver Der junge Mann war an dem Abend mit mehr als 70 Kilometern pro Stunde durch die Lübecker Altstadt gerast, erlaubt war nur Tempo 30. Bei einem Ausweichmanöver verlor er die Kontrolle über sein Auto und erfasste die Radfahrerin. Anschließend fuhr er weiter, ohne sich um die sterbende Frau zu kümmern. Der 19-Jährige hatte seinen Führerschein erst sechs Tage vor dem Unfall erhalten. mehr....
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#2
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![]() Hinterzieh mal 1000 € Steuern - da kommste aber nicht mit 1000 € Strafe weg
![]() Da siehste, das dem Staat Steuern wichtiger sind als ein Menschenleben ![]()
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Beste Grüße aus Wilhelmsfeld Wolfram Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt, von dem muß ich voraussetzen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind. (Otto von Bismarck) Top-Themen:
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#3
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Ein Unfall kann passieren, jedem, gerade einem unerfahrenen Fahrer, und da hätte ich vollstes Verständnis. Wenn einer aber mehr als doppelt so schnell fährt als erlaubt und dies zu einem Unfall führt ist dies unverantwortlich. Allein dafür müsste die Strafe härter ausfallen.
Auch wenn der Raser wenigstens geholfen und den Rettungsdienst angefordert hätte, so könnte man dies auch noch als strafmildernd werten. Wenn dieser Kerl aber Unfallflucht begeht und das Opfer seiner Tat sterbend zurück lässt, müsste er gesiebte Luft atmen! Hier ist eine milde Strafe nicht angebracht!
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#4
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Es ist ganz einfach: mit so einem milden Urteil muss Herr oder Frau Rat keine Revision fürchten.
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Herzlichen Gruss aus Wien Peter |
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