VERFAHREN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES PARKPLATZES
Ab Montag, 13. November 2023, beginnt die Sammlung falsch geparkter (angehaltener) Fahrzeuge im Allgemeinen Krankenhaus Pula (im Folgenden: OB Pula). Aus diesem Grund wiederholen wir die Fahrzeugverkehrsbedingungen für Benutzer des Parkplatzes oder des Gesundheitsdienstes von OB Pula.
Der Parkplatz von OB Pula ist für den Parkbedarf von Patienten, die die Dienste von OB Pula in Anspruch nehmen, und Mitarbeitern von OB Pula bestimmt.
Die Zufahrt mit Fahrzeugen zum Parkplatz erfolgt über den Kreisverkehr in der Santoriova-Straße.
Benutzerkategorien:
Patienten (Nutzer der von OB Pula bereitgestellten Dienste)
Bei der Einfahrt in den Parkplatz wird am Parkautomaten ein Parkschein abgeholt. Nach Erbringung der Leistung wird das Parkticket an der Rezeption jeder Klinik entwertet, so dass 30 Minuten Zeit zum Verlassen des Parkplatzes verbleiben.
Mitarbeiter von OB Pula
Während der Arbeitszeit ist das Parken kostenlos und die Mitarbeiter betreten und verlassen den Parkplatz mit einer kontaktlosen Karte, um die Anwesenheit am Arbeitsplatz zu erfassen
Außerhalb der Arbeitszeit zahlen Mitarbeiter wie andere Nutzer die Parkgebühr
Bürger, die Patienten im Krankenhaus besuchen (von 14:30 bis 17:00 Uhr)
Das Parken ist in diesem Zeitraum kostenfrei
Andere Benutzer
alle anderen Nutzer nutzen den Parkplatz gegen Gebühr
Bei der Einfahrt in den Parkplatz holen sie sich am Parkautomaten einen Parkscheinbeleg und beim Verlassen des Parkautomaten bezahlen sie die Parkgebühr ausschließlich mit einer Kredit-/Debitkarte an den Ausfahrtsrampen.
Der Missbrauch der kontaktlosen Karte ist untersagt.
Preisliste der Parkgebühren:
Die ersten 30 Minuten der Parkplatznutzung: keine Parkgebühr
Von 7:00 bis 14:30 Uhr: 4,00 € für jede angefangene Stunde;
Von 17:00 bis 07:00 Uhr: 2,00 € für jede angefangene Stunde;
Wochenenden und Feiertage, von 00:00 bis 14:30 Uhr: 2,00 € für jede angefangene Stunde;
Wochenenden und Feiertage von 17:00 bis 24:00 Uhr: 2,00 € für jede angefangene Stunde.
Bei Verlust des Parktickets sind andere Nutzer verpflichtet, sich bei der zuständigen Person im Pförtnerbüro zu melden, wo ihnen ein Sammelbeleg mit der Verpflichtung zur Zahlung des Tagestickets in Höhe von 50,00 Euro ausgehändigt wird.
Wir nutzen die Gelegenheit, um zu betonen, dass alle illegal geparkten Personenkraftwagen auf den Straßen im Gebiet von OB Pula gemäß der „Entscheidung über allgemeine Bedingungen für das Bewegen und Halten illegal geparkter oder geparkter Fahrzeuge“ behandelt werden. Wir bitten alle Personen, ihre Fahrzeuge nicht illegal auf dem Klinikgelände abzustellen, da sie durch das illegale Parken von Fahrzeugen die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen gefährden. Im Umkreis des OB Pula gibt es deutlich gekennzeichnete Plätze zum Anhalten oder Aussteigen von Fahrzeugen, die dazu berechtigt sind, sowie die Haltezeiten.