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Alt 10.10.2024, 14:46
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Beiträge: 5.688
Standard Für Autofahrer stehen bald wichtige Änderungen an

AB 1. NOVEMBER
Wenn Sie ein Bußgeld vermeiden wollen, halten Sie sich an diese Regeln

Mit dem Einzug des Herbstes und kühleren, kürzeren Tagen und längeren Nächten gibt es auch wichtige Veränderungen im Hinblick auf Kraftfahrzeuge. Es ist Zeit, zum Vulkanisator zu gehen und Winterreifen aufzuziehen, aber auch tagsüber das Licht einzuschalten.

Lichter
Ab dem 1. November ist es in Kroatien Pflicht, tagsüber mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Die Pflicht gilt bis zum 31. März und gilt für alle Kraftfahrzeuge, die Tagfahrlicht oder Abblendlicht verwenden müssen.

Für Fahrer von Mopeds und Motorrädern gilt die Regelung des eingeschalteten Abblendlichts tagsüber das ganze Jahr über.
Wenn die Polizei Sie mit ausgeschalteten Scheinwerfern erwischt, beträgt die Strafe 30 Euro.

Auch Fahrer anderer Verkehrsmittel müssen über Licht verfügen: Fahrräder und sogenannte persönliche Fortbewegungsmittel wie Elektroroller, von der ersten Dämmerung bis zur vollen Morgendämmerung (nachts) und bei eingeschränkter Sicht. Fahrer dieser Fahrzeuge müssen über ein weißes Licht vorne und ein rotes Licht hinten am Fahrzeug verfügen. Das Bußgeld bei Nichteinhaltung dieser Regeln beträgt 60 Euro. Dies ist normalerweise die reguläre Höhe der Bußgelder für das Nichteinschalten des Lichts in der Nacht oder eine beeinträchtigte Sicht für alle Fahrer das ganze Jahr über.

Winterausrüstung
Die Pflicht zur Verwendung einer Winterausrüstung an Fahrzeugen in Kroatien beginnt 15 Tage nach der Pflicht, tagsüber das Licht einzuschalten.

Der erste Pflichttag für Winterreifen und andere Winterausrüstung ist der 15. November. Es wird jedoch empfohlen, Sommerreifen durch Winterreifen zu ersetzen, und zwar gegebenenfalls früher, sobald winterliche Fahrbedingungen beginnen, d. h. sobald die Lufttemperatur unter 7 °C sinkt C.
Die Winterausrüstungspflicht gilt bis zum 15. April für alle Arten von Kraftfahrzeugen unabhängig von der Witterung und den Straßenverhältnissen auf allen Winterabschnitten öffentlicher Straßen. Die einzige Ausnahme bilden die Fahrzeuge der Bundeswehr. Winterausrüstung bedeutet, dass Fahrzeuge über vier Winterreifen oder vier Sommerreifen (mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm) und Schneeketten für die Antriebsräder verfügen müssen.
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