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  #46  
Alt 19.05.2015, 19:05
wolfgangwiel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Verwaltunsgübertretung

Auf keinen Fall zahlen!! Auch nicht die Hälfte!!
Ist nicht vorgesehen und es gibt kein Abkommen zwischen Kroatien und Österreich!!
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  #47  
Alt 19.05.2015, 20:00
Lutz, im Istrien Forum
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Nicht zu zahlen kann im Endeffekt ganz schön teuer werden und JA - es gibt ein Abkommen zwischen Österreich und Kroatien - nämlich EU-RECHT!
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  #48  
Alt 20.05.2015, 07:08
Wolfram, im Istrien Forum
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Standard

Zitat:
Zitat von wolfgangwiel Beitrag anzeigen
Auf keinen Fall zahlen!! Auch nicht die Hälfte!!
Ist nicht vorgesehen und es gibt kein Abkommen zwischen Kroatien und Österreich!!
Ich halte derartige unkompetente Aussagen für unverantwortlich!

- - - - -
Beste Grüße aus Wilhelmsfeld
Wolfram

Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt,
von dem muß ich voraussetzen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.


(Otto von Bismarck)


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  #49  
Alt 20.05.2015, 09:34
wolfgangwiel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Verwaltunsgübertretung Kroatien

Na gut! Dann zahlt halt brav! Ich werde auch in Zukunft nichts bezahlen!! (und darf trotzdem nach Kroatien einreisen!!;-)
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  #50  
Alt 20.05.2015, 09:39
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
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Klar darfst Du einreisen - und wenn du Pech hast in Kürze ein mehrfaches bezahlen
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  #51  
Alt 20.05.2015, 12:21
wolfgangwiel
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An Angie!
Bitte ruf bei der Rechtsanwaltskammer an und erkundige dich ob es diesen Anwalt überhaupt gibt! Keine Botschaft hat einen sogenannten Vertrauensanwalt!!
Auch wenn andere "Winkeladvokaten" im Forum meinen, man muss die Strafe bezahlen, ist dies ganz sicher nicht der Fall!!! Ich würde keinen Euro einzahlen und damit basta!
Auch nicht nach dem im Forum gerne zitierten EU-Recht!!!
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  #52  
Alt 20.05.2015, 12:39
wolfgangwiel
Gast
 
Beiträge: n/a
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Die Forderung ist legitim jedoch nicht vollstreckbar! Auch nicht nach EU-Recht!
Ich würd nicht bezahlen! Aber jeder soll entscheiden wie er will!
lg Wolfgang
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  #53  
Alt 20.05.2015, 14:24
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
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Aus der Bibel:

Insgesamt siebenmal warnt Jesus mit diesen Worten vor den Qualen der Hölle: „Aber ich sage euch: Viele werden kommen von Osten und von Westen (auch aus Wien) und mit Abraham und Isaak und Jakob im Himmelreich zu Tisch sitzen; aber die Kinder des Reichs werden hinausgestoßen in die Finsternis; da wird sein Heulen und Zähneklappern.“ (Matthäus 8,11-12)

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	220px-Michelangelo,_Giudizio_Universale_30.jpg
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Detail aus Michelangelos Darstellung des Jüngsten Gerichts,
Sixtinische Kapelle
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  #54  
Alt 20.05.2015, 17:18
wolfgangwiel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Verwaltungsübertretung

Hallo Lutz! Kannst du mir was von dem Zeugs geben dass ihr in Deutschland gerade raucht???
Also ich denke ernsthaft nach, mich von diesem seltsamen Forum zu verabschieden....... (bei solchen Administratoren)
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  #55  
Alt 20.05.2015, 17:34
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
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Aber bitteschön:



....und tschüsssss
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  #56  
Alt 21.05.2015, 14:24
Wolfram, im Istrien Forum
Wolfram offline
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Interessen: Istrien - Kvarner Bucht - Nord- und Mitteldalmatische Adria
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Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Wilhelmsfeld / Rhein-Neckar-Kreis
Beiträge: 6.327
Standard

Zitat:
Zitat von wolfgangwiel Beitrag anzeigen
... ich denke ernsthaft nach, mich von diesem seltsamen Forum zu verabschieden ... (bei solchen Administratoren)
Ich fand auch, dass er uns nicht verdient hat

- - - - -
Beste Grüße aus Wilhelmsfeld
Wolfram

Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt,
von dem muß ich voraussetzen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.


(Otto von Bismarck)


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  #57  
Alt 01.06.2015, 10:05
Paradiso, im Istrien Forum
Paradiso offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 14.10.2012
Ort: Wien
Beiträge: 50
Standard Das Ganze stinkt

und erinnert mich an die auf Abzocke spezialisierten deutschen Anwälte, die Geld eintreiben, wenn man auch zufällig bestimmte kostenpflichtige Websites angeklickt hat.
Klar sollte man Strafen sofort zahlen, aber hier kommt mir manches spanisch vor.
Euer Ansprechpartner kann nur in Pula sitzen, weder in Slowenien noch in Kärnten (wo er nicht einmal zugelassen ist).
Die geschilderten Erfahrungen in Opatja sind symptomatisch.
Grundsätzlich muß in jeder Strafverfügung genau stehen, wo und wann ihr die Verwaltungsübertretung begangen habt - angeblich waren manche zu dieser Zeit gar nicht dort.
Und vertritt er wirklich die Park-Firma? Was wenn die Stadt Pula die nicht so leicht einbringlichen Strafzettel nach 2 Jahren weggeworfen hat und da macht sich ein Betrüger darüber her? Anwälte sind nicht grundsätzlich sakrosankt.
Aber wer natürlich genau weiß, daß er schuld hat, soll zahlen. Ob er es genau an diesen Anwalt macht, halte ich zumindest für hinterfragenswert.
Bin ich froh, daß ich immer nur mit dem Bus nach Brioni fahre.
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  #58  
Alt 20.08.2015, 12:52
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
Standard

Aktuell vom ADAC:
Unsere Clubjuristen berichten derzeit von Tausenden Mitgliedern, die wegen Parkverstößen in Kroatien mit saftigen Forderungseintreibungen konfrontiert werden.

Hauptakteur der Forderungseintreibungen ist eine deutsche Kanzlei aus Berlin, die im Auftrag der Handelsgesellschaft "Pula Parking" handelt, deren Sitz im kroatischen Ferienort Pula ist. Grund sind Parkverstöße von deutschen Kroatien-Urlaubern, die entweder ihr Parkticket nicht bezahlt oder die zulässige Parkdauer überschritten haben.

Im Regelfall wird bereits in Kroatien eine Zahlungsaufforderung an die Scheibenwischer geheftet. Wird die Sanktion nicht bezahlt, erfolgt seitens der kroatischen Betreibergesellschaft die Beauftragung einer deutschen Anwaltskanzlei, zum Beispiel in Berlin oder Gelsenkirchen.

Der deutsche Anwalt ermittelt die Fahrzeughalter und fordert sie zur Zahlung auf. In manchen Fällen scheint es allerdings auch zu einer sofortigen Einschaltung der deutschen Anwälte zu kommen, ohne dass der Fahrer vor Ort einen Strafzettel bekommt.

Notarieller Vollstreckungsbescheid
Dass die Rechnungen nach kroatischem Recht ausgestellt und nach Deutschland an die betroffenen Halter geschickt werden, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Doch die Höhe der Rechnung ist nach Ansicht der Clubjuristen unangemessen: Neben den ausstehenden Parkgebühren in Höhe von 10 bis 40 Euro verlangt der Anwalt Rechtsverfolgungskosten von bis zu 150 Euro.

Wenn die Fahrzeughalter nicht zahlen, werden die Forderungen wieder an die Handelsgesellschaft "Pula Parking" zurückgegeben. Dann meldet sich ein kroatischer Notar aus Pula mit einem notariellen Vollstreckungsbeschluss und der Forderung, die offenen Beträge zu begleichen.

Die Höhe der Forderung ist dann inzwischen bis auf 285 Euro angewachsen. Bei Nichtbezahlung wird mit der Vollstreckung des angeblich geschuldeten Betrages in Höhe von 350 Euro gedroht.

Einspruch einlegen
Selbst in Fällen, in denen die Betroffenen die anfängliche Forderung an den Anwalt zahlten, wurde das Verfahren an den Notar in Kroatien zurückgegeben. Wir empfehlen, gegen den notariellen Vollstreckungsbeschluss unbedingt innerhalb von acht Tagen Einspruch einzulegen. Sollten Sie auf den Beschluss nicht reagieren, kann unter Umständen die Vollstreckung in die Wege geleitet werden.

Bislang gibt es zu dieser Problematik keine bekannten Entscheidungen deutscher Gerichte, die als Präzedenzfall bezüglich der Zulässigkeit der Vollstreckung hierzulande dienen könnten. Entscheidungen kroatischer Gerichte über Einsprüche gegen solche Vollstreckungsbeschlüsse stehen ebenfalls aus.

Unabhängig von der Rechtslage empfehlen wir von Istrien-Live daher DRINGEND Parkknöllchen nicht zu ignorieren sondern umgehend vor Ort zu bezahlen. Am einfachsten geht dies bar direkt an der Kasse von Pula Parking: Parking d.o.o Pula

Seit dem Beitritt Kroatiens zur EU können Überweisungen von Deutschland aus auch kostengünstig über jede Bank erfolgen.
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