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Urlauberthemen - Antworten auf brennende Fragen
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#1
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Dauerthema Parktickets - Mahnbescheide über Rechtsanwalt und Notar
Aktuell geistern wieder alle möglichen Beiträge und schlaue Ratschläge in diversen Foren durch das Netz, warum man Parkgebühren aus Kroatien bzw. deren nachträgliche Forderung nicht bezahlen müsse. Egal wie diese Prozesse ausgehen, eines wird dabei immer übersehen, denn:
Wer nach dieser Lektüre der Meinung ist er bräuchte (nach deutschem Recht; Verjährung; fehlendem Nachweis; zu kurze Fristen; Formfehler; Tipp vom Nachbarn, dem ADAC oder dem örtlichen Pfarrer; usw. ) nicht bezahlen, der darf sich beim nächsten Urlaub mit diesem Fahrzeug (Kennzeichen) über eine Parkkralle freuen. Die "Politessen" haben ein online Terminal dabei, über welches alle offenen Tickets der letzten 5 Jahre zu allen Fahrzeugen aus dem Zentralrechner abgefragt werden können. Das geht sehr komfortabel und schnell: erste (Länder-)Eingabe "D" = alle Deutschen weitere Eingabe "M" = alle Münchener usw... ist ein Ticket (Kennzeichen) offen, also in der Mahnstufe = Parkkralle.... und da hilft keinerlei Diskussion Die sofort zu begleichende Rechnung (sonst bleibt die Parkkralle eben dran) sieht dann so aus: 1. das aktuelle Parkticket weitere Infos dazu gibt es hier in diversen Beiträge/Foren: Auch wenn dies schmerzlich ist raten wir dagegen dringend dazu, die Forderungen baldmöglichst zu begleichen. Wer in Kürze z.B. über Ostern nach Pula fährt kann dies direkt vor Ort regeln. Die Anschrift bzw. Lage der Fa. Parking d.o.o. ist hier: (Google Maps) Man ist dort durchaus höflich und gesprächsbereit. Einfach sagen man wäre am gleichen Tag abgereist, konnte deshalb nicht zahlen und möchte dies nun nachholen. Auf diese Art habe ich z.B. nur das Knöllchen bezahlt, ohne Gebühren.
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Geändert von Lutz (16.12.2015 um 15:25 Uhr) |
#2
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EuGH: Wer im Ausland Parkgebühren nicht zahlt .......
EuGH: Wer im Ausland Parkgebühren nicht zahlt, kann in Österreich belangt werden
Nicht bezahlte Parkgebühren können EU-weit vollstreckt werden. Das gilt auch für die Gebühren auf kommunalen Parkplätzen, entschied der Europäische Gerichtshof. 09.03.2017 um 13:38 Nicht bezahlte Parkgebühren können EU-weit vollstreckt werden. Das gilt auch für die Gebühren auf kommunalen Parkplätzen, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Konkret geht es um einen Deutschen, der auf einem städtischen Parkplatz im kroatischen Pula die Tagesgebühr von 13 Euro nicht bezahlt hatte. Ein kroatischer Notar erließ einen Vollstreckungsbescheid, gegen den der deutsche Autofahrer Widerspruch einlegte. Das Amtsgericht Pula legte den Streit dem EuGH vor. EU-Recht regelt die Vollstreckung für sogenannte Zivil- und Handelssachen. Wie der EuGH entschied, ist dies aber auch auf den kommunalen Parkplatz anwendbar. Denn letztlich bestehe hier kein Unterschied zu einem privaten Betreiber, das Verfahren habe einen "privatrechtlichen Charakter". Anderes gelte allerdings für Strafgelder auf der Grundlage hoheitlicher Gewalt. Im kroatischen Fall kommt der Parksünder allerdings dennoch um die Parkgebühr herum. Deren Vollstreckung erfordere nämlich ein gerichtliches Verfahren, betonte der EuGH. Die kroatischen Notare seien aber keine Gerichte. Sie erließen ihre Bescheide auf einseitiger Grundlage, ohne dass der deutsche Autofahrer Gelegenheit bekomme, dazu Stellung zu beziehen. Notare nicht zur Strafeneintreibung berechtigt Der ÖAMTC erklärte in einer Aussendung, dass der EuGH damit die Rechtsmeinung des Clubs bestätigte. "Leider können wir trotz dieser erfreulichen Entscheidung nicht davon ausgehen, dass es in Zukunft keine derartigen Schreiben mehr aus Kroatien geben wird", sagte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Der EuGH hat lediglich festgestellt, dass Notare nicht dazu berechtigt sind, offene Strafen im EU-Ausland einzutreiben." Aus Sicht des ÖAMTC könnten Parkplatzbetreiber in Kroatien einen anderen Weg finden, um nicht bezahlte Parkgebühren einzuheben. "Ein Hoffnungsschimmer bleibt aber, weil davon auszugehen ist, dass Parkforderungen von vor 2012 bereits verjährt sind und somit nicht mehr eingebracht werden können", erklärte Pronebner. Wer wegen nicht bezahlter Parkgebühren aus Kroatien ein Schreiben eines Anwalts, eines Inkassobüros oder eines Notars erhält, soll sich sofort rechtlich beraten lassen. Für die nächste Kroatienreise empfiehlt die Expertin, genau auf die Bestimmungen vor Ort zu achten, Parktickets mindestens fünf Jahre aufzuheben und bei Unsicherheit am besten ein Foto vom parkenden Fahrzeug und dem Parkschein zu machen. (APA/AFP) Quelle: diePresse.at
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#3
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Lutz ich kann dir nur zustimmen.
mehrfach habe ich den Leutchen in der besagten Sache versucht klar zu machen, wenn muss ein anderes Kennzeichen am Fahrzeug haben. Erfolglos, also dann hilft nur noch die Selbsterfahrung. Jadran |
#4
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Es ist immer ein Unterschied zwischen Recht haben (vielleicht auch nur meinen) und Recht bekommen. Und wenn bei einem solch Supergescheitem erstmal die Radkralle dran ist bezahlt der freiwillig jeden verlangten Betrag, und dann wirds erst richtig teuer.
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#5
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Lutz es ist sinnlos, da fehlt der Verstand, wir haben Recht es ist verjährt.
die müssen das beweisen können. die Parkkralle fragt nicht, ob Recht oder Unrecht. jadran |
#6
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Ich stell mir gerade vor wie einer vor seinem Auto mit Radkralle anfängt mit dem Typ von Parking d.o.o. über ein EuGH Urteil, Verjährung usw. zu diskutieren und der einfach mit den Schultern zuckt und sagt: Ne razumijem....
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#7
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Beste Grüße aus Wilhelmsfeld Wolfram Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt, von dem muß ich voraussetzen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind. (Otto von Bismarck) Top-Themen:
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#8
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Wolfram dein Auto haha, ich kann mich noch gut an das Bild erinnern.
ein Freund von mir hat in Rovinj ein Abschleppunternehmen. es ist schwer zu glauben, was auf dem Abschleppplatz bei ihm sich oft abgespielt hat, wenn der Fahrzeughalter sein Fahrzeug abholen wollten. wir waren da nur am grillen. jadran |
#9
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Hallo Jadran,
wir wurden ja zum Glück nicht abgeschleppt. Da wir die Parkzeit um ca. 5 min. überschritten hatten, bekamen wir diese Kralle an unser Auto. Der Mensch, der diese dranmachte war sogar noch da, als wir an unser Auto kamen. Wolfram wollte auch sofort bei ihm bezahlen, aber er hat da nicht eingewilligt (wie wir später erfahren haben, durfte dieser keine Strafgebühren annehmen, denn das macht ein anderer "Parkwächter"). Der Strafzettel war nicht teuer, aber dieses ganze Prozedere dauerte ca. 2 Std. Wir mussten mit dem Strafzettel zuerst nach Poreč reinlaufen, eine Bank suchen, natürlich hatten die über die Mittagszeit geschlossen, warten bis sie wieder öffnete, Strafgebühr einzahlen, bitterböse Blicke der Bankangestellten ertragen, dann eine Telefon-Nr. die auf dem Ticket stand anrufen, zurück ans Auto laufen und dann noch eine Ewigkeit warten, bis dieser Typ kam, um unser Auto zu befreien. Welche Laune wir dann hatten, kann man sich wohl vorstellen. Nicht wegen dem Strafzettel, den bekommt man bei uns auch, aber dieses ganze Drumherum
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#10
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Aber woher kommt denn diese Parkkrallengeschichte?
Wenn du mit zig zahlungsunwilligen konfrontiert bist, kommst du auch mal auf den Gedanken. Ergo - wir sind alle selber schuld! Oder die anderen oder so....
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Herzlichen Gruss aus Wien Peter |
#11
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Ruhe vor der Ahndung von Parkverstößen in Kroatien ???
Vollstreckungsbefehle kroatischer Notare können nicht als europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden
Der europäische Gerichtshof entschied, dass die von kroatischen Notaren ausgestellten Vollstreckungsbefehle, die Parkverstöße in Kroatien betreffen, grundsätzlich nicht als europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden können. Sie werden in anderen Mitgliedstaaten der EU nicht als gerichtliche Entscheidungen anerkannt und dürfen somit nicht vollstreckt werden. Hintergrund ist die Verordnung über europäische Vollstreckungstitel, wonach Entscheidungen, die von „Gerichten“ stammen und sich auf „unbestrittene Forderungen“ beziehen, als europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden können-sodann haben die Mitgliedstaaten sie anzuerkennen und es kann vollstreckt werden. Im fraglichen Fall hatte die Pula Parking Gesellschaft von einem deutschen Mitbürger die Bezahlung eines ihm zugestellten Parkscheins verlangt. Ein Notar erließ einen Vollstreckungsbefehl. Gegen diesen legte der Betroffene Widerspruch ein-die Sache landete vor dem Stadtgericht in Pula. Dessen Richter wollten vom EuGH wissen, ob das anhängige Zwangsvollstreckungsverfahren in den Bereich der Verordnung über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen fällt. EuGH positionierte sich klar und eindeutig 1. Kroatische Notare seien keine Gerichte im Sinne der Verordnung! 2. Auch werde der Antrag eines Gläubigers auf Ausstellung eines Vollstreckungsbefehls nicht dem Schuldner übermittelt - ihm werde erst der erlassene Vollstreckungsbefehl zugestellt. 3. Generell seien Notare in Kroatien zwar zur Ausstellung öffentliche Urkunden befugt, jedoch gelte dies im vorliegenden Fall nur, wenn ein Schuldner die genannte Forderung ausdrücklich anerkannt habe. 4. Hier sei der Vollstreckungsbefehl aber auf Grundlage einer vom Gläubiger einseitig erstellten Rechnung ausgestellt worden, ohne dass der Schuldner ein Anerkenntnis abgab. Soweit die Theorie bzw. die Rechtslage, aber wie ist die Praxis? Wer nach dieser Lektüre der Meinung ist er bräuchte (nach deutschem Recht; Verjährung; fehlendem Nachweis; zu kurze Fristen; Formfehler; Tipp vom Nachbarn, dem ADAC oder dem örtlichen Pfarrer; usw. ) nicht bezahlen, der darf sich beim nächsten Urlaub mit diesem Fahrzeug (Kennzeichen) über eine Parkkralle freuen. Die "Politessen" haben ein online Terminal dabei, über welches alle offenen Tickets der letzten 5 Jahre zu allen Fahrzeugen aus dem Zentralrechner abgefragt werden können. Das geht sehr komfortabel und schnell: erste (Länder-)Eingabe "D" = alle Deutschen weitere Eingabe "M" = alle Münchener usw... ist ein Ticket (Kennzeichen) offen, also in der Mahnstufe = Parkkralle.... und da hilft keinerlei Diskussion Die sofort zu begleichende Rechnung (sonst bleibt die Parkkralle eben dran) sieht dann so aus: 1. das aktuelle Parkticket weitere Infos dazu gibt es hier in diversen Beiträge/Foren: Auch wenn dies schmerzlich ist raten wir dagegen dringend dazu, die Forderungen baldmöglichst zu begleichen. Wer in Kürze z.B. über Ostern nach Pula fährt kann dies direkt vor Ort regeln. Die Anschrift bzw. Lage der Fa. Parking d.o.o. ist hier: (Google Maps) Man ist dort durchaus höflich und gesprächsbereit. Einfach sagen man wäre am gleichen Tag abgereist, konnte deshalb nicht zahlen und möchte dies nun nachholen. Auf diese Art habe ich z.B. nur das Knöllchen bezahlt, ohne Gebühren.
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#12
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Prozeß um Parkstrafe
Das Thema wurde heute im "Bürgeranwalt" behandelt. Es ist das 3. Thema, ist aber nur 1 Woche online:
https://tvthek.orf.at/profile/Buerge...nwalt/14013898 |
#13
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Was ich bei dieser ganzen Diskussion nicht verstehe:
Warum zahlt man seinen Strafzettel nicht einfach? Okay, vielleicht war es unübersichtlich, vielleicht hat man einfach einen Fehler gemacht oder was weiß ich auch immer. Aber sind diese paar Euro wirklich den ganzen Ärger danach wert?
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Es gibt nicht nur Kroatien - aber es ist ein wunderbares Land! |
#14
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Genau so ist es!
Allerdings ist das Parksystem für Fremde doch sehr unübersichtlich. Es gibt z.B. in Pula farbig gekennzeichnete Parkzonen und diese sind manchmal nicht direkt ersichtlich, siehe hier: www.pulaparking.hr/interaktivna/ Auch sind die Preise je nach Parkzone sehr unterschiedlich. In der teuersten Zone weiss z.B. Pula Giardini kostet eine Stunde 15 Kuna! Hier wird natürlich auch häufig kontrolliert. Wie auch immer, wer der Meinung ist er bräuchte (nach deutschem Recht; Verjährung; fehlendem Nachweis; zu kurze Fristen; Formfehler; Tipp vom Nachbarn, dem ADAC oder dem örtlichen Pfarrer; usw. ) nicht bezahlen, der darf sich beim nächsten Urlaub mit diesem Fahrzeug (Kennzeichen) über eine Parkkralle freuen. Die "Politessen" haben ein online Terminal dabei, über welches alle offenen Tickets der letzten 5 Jahre zu allen Fahrzeugen aus dem Zentralrechner abgefragt werden können. Das geht sehr komfortabel und schnell: erste (Länder-)Eingabe "D" = alle Deutschen weitere Eingabe "M" = alle Münchener usw... ist ein Ticket (Kennzeichen) offen, also in der Mahnstufe = Parkkralle.... und da hilft keinerlei Diskussion Die sofort zu begleichende Rechnung (sonst bleibt die Parkkralle eben dran) sieht dann so aus: 1. das aktuelle Parkticket 2. das alte, noch offene Parkticket 3. eine Strafe weil das Ticket in der Mahnstufe ist 4. eine (teuere!) Gebühr für das entfernen der Parkkralle Dabei ist zu beachten: Findet man an seinem Auto eine Parkkralle wird diese erst nach Zahlung aller offenen Posten entfernt. Dies ist aber nur zu den täglichen Öffnungszeiten des Büros möglich (im Sommer bis 20:30 Uhr). Wer also nach dem Abendspaziergang kommt muss warten bis zum nächsten Morgen und notfalls ein Taxi nehmen.
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#15
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Zum konkreten Fall im ORF
Da ging es darum, daß der Strafbefehl erst nach 3 Jahren zugestellt wurde und offenbar nicht von einer Behörde, sondern von Anwälten. Der Prozess mit Revision wurde dann verloren und vermuttlich teurer als die erste Forderung, die aber sicher auch unerklärbar überhöht war.
Da wir immer mit dem Bus nach Fazana (für Brioni) fahren und dann auch entweder mit dem vom Reisebüro oder dem öffentlichen haben wir das Problem nicht. |
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