➤ Istrien Live - DAS Istrienforum
Istrien entdecken:
"Nicht nur Strandlieger"

Zurück   ➤ Istrien Live - DAS Istrienforum > Wichtige Infos für Kroatien Urlauber, Anreise und Wetter > Kroatien: Neues - Interessantes - Sonstiges

Hinweise

Kroatien: Neues - Interessantes - Sonstiges
Allgemeines Wissen und Infos über Kroatien und den Nachbarländern

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 26.03.2019, 11:44
Konni, im Istrien Forum
Konni offline
Super-Moderatorin
Interessen: Istrien - Dalmatien - Geschichte und Mythen
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: im schönen (sym)badischen Odenwald
Beiträge: 7.184
Standard Drohnen-Gesetze in Kroatien

Drohnen-Gesetze in Kroatien
Von Norbert Rieger, Veröffentlicht am 26.03.2019


Die Gesetzeslage in Kroatien ist für Drohnen-Piloten ziemlich umständlich. In diesem Beitrag erklären wir dir, welche Auflagen du beachten musst.


Seit Dezember 2018 gelten neue Regeln in Kroatien. Maßgeblich für die Beurteilung eines Drohnenfluges ist nun das Gewicht des Fluggerätes, die Fluggeschwindigkeit sowie der geplante Flugort. Folgende Kategorien wurden eingeführt:

  • Kategorie A: Darunter fallen alle Drohnen mit weniger als 250 Gramm Aufstiegsgewicht und einer maximalen Geschwindigkeit von weniger 19 m/s.
  • Kategorie B1: In diese Gruppe fallen Drohnen mit einer Masse ab 250 bis einschließlich 900 Gramm und einer maximalen Geschwindigkeit mit weniger als 19 m/s. Zur Kategorie B1 zählen u.a. die DJI Spark und die DJI Mavic Pro.
  • Kategorie B2: In diese Kategorie fallen unbemannte Fluggeräte mit einer Masse von weniger als fünf Kilogramm. Die Fluggeschwindigkeit spielt ab Kategorie B2 keine Rolle mehr. Vertreter der Kategorie B2 sind die DJI Mavic Air, die DJI Mavic 2 Pro/Zoom und die DJI Phantom 4.
  • Kategorie C1 und C2: In diese Kategorien fallen Drohnen mit einer Startmasse ab fünf Kilogramm. Da diese kaum verbreitet sind, gehe ich hier nicht weiter auf diese Kategorien ein.

Gut zu wissen: Bei der Beurteilung der Geschwindigkeit ist nicht die tatsächlich geflogene Geschwindigkeit relevant, sondern die laut Herstellerangaben maximal mögliche Geschwindigkeit.


Brauche ich eine Drohnen-Erlaubnis in Kroatien?

Im unkontrollierten Luftraum benötigst du innerhalb der Kategorien A und B1 keine Einzelerlaubnis für dein Flugmanöver. Nichtsdestotrotz benötigst du immer eine Erlaubnis, wenn du Videos oder Fotos mit deiner Drohne aufnehmen möchtest. Mehr zur kroatischen Foto-Erlaubnis findest du am Ende des Artikels.

Je nach Kategorie sind die verschiedene Manöver erlaubt, wie du der nachstehenden Tabelle entnehmen kannst. Bei abweichenden Flugmanövern benötigst du die Erlaubnis der kroatischen Luftfahrtbehörde (CCAA).

Kategorie
Zeit Mindestalter Fluggebiete
A Tag und Nacht Besiedeltes und unbesiedeltes Gebiete
B1 Nur bei Tageslicht 14 Jahre Nur unbesiedeltes Gebiet
B2 Tag und Nacht 16 Jahre Besiedeltes und unbesiedeltes Gebiete
C1 Nur bei Tageslicht 18 Jahre Nur unbesiedeltes Gebiet
C2 Tag und Nacht 18 Jahre Besiedeltes und unbesiedeltes Gebiete




In Kategorie B1 können auch jüngere Menschen die Drohne steuern, solang sie von einer volljährigen Aufsichtsperson überwacht werden.

Für die Kategorien B2 und C1 muss eine Registrierung deiner Drohne erfolgen. Dazu füllst du das Formular FOD-FRM-005 aus und schickst es im Original an folgende Adresse:

Hrvatska agencija za civilno zrakoplovstvo, Odjel letačkih operacija
Ulica grada Vukovara 284
10000 Zagreb
Hrvatska

Pro Registrierung fällt eine kleine Bearbeitungsgebühr von 20 Kroatischen Kuna an (knapp 3 Euro).

Für Flugvorhaben in den Kategorien B2, C1 und C2 ist immer eine Verkehrsfreigabe von der Flugsicherung Croatia Control erforderlich.

Unabhängig von der Kategorie sind Drohnenflüge immer nur innerhalb der Sichtweite erlaubt. Bei Drohnen-Aktivitäten zu Zwecken der Freizeitbeschäftigung dürfen FPV-Flüge durchgeführt werden.


Flughöhen und Mindestabstände in Kroatien

Im unkontrollierten Luftraum dürfen Drohnen bis zu 120 Meter über Grund fliegen. Im kontrollierten Luftraum (i.d.R. rund um Flughäfen) darf deine Drohne bis zu 50 Meter aufsteigen, solang du einen Mindestabstand von fünf Kilometern zum Flughafen berücksichtigst. Die in der Vergangenheit angewandte 79-Joule-Regel spielt keine Rolle mehr.

Neben der maximalen Flughöhe sind auch Mindestabstände zu unbeteiligten Personen definiert.

Zu Menschenansammlungen gilt es, einen Abstand von 50 Metern zu wahren. Eine Gruppe wird als Menschenansammlung eingestuft, wenn Personen auf einem engen Raum befinden und einer nähernden Drohne nicht ausweichen können. Im Rechtstext sind u.a. Konzerte und Demonstrationen als Beispiele genannt.

Neben den Menschenansammlungen gelten auch für Einzelpersonen spezielle Mindestabstände. Grundlegend gilt die 1:1-Regel. Das bedeutet, dass deine aktuelle Flughöhe dem einzuhaltenden Mindestabstand entspricht. Sollte deine Drohne also in 60 Metern Höhe schweben, musst du auch eine horizontale Distanz von 60 Metern zu Passanten berücksichtigen. Bei einer Fluggeschwindigkeit bis 3 m/s darf dieser Sicherheitsabstand niemals weniger als 5 Meter betragen (bei höheren Geschwindigkeiten 30 Meter).


Sonstige Auflagen für Drohnen-Piloten in Kroatien

Neben den bereits erläuterten Regeln gibt es noch weitere Vorschriften, die du als Multicopter-Pilot einhalten musst.

In aller erster Linie zählt dazu, dass du eine in Kroatien gültige Drohnen-Versicherung abschließen musst, die für eventuell auftretende Schäden Dritter aufkommt. Einen Nachweis dieser Versicherung solltest du (möglichst in englischer Sprache) immer bei dir führen.

Außerdem erfordert das kroatische Recht, dass du deine Drohne mit einer Plakette versiehst, auf der Name, Adresse und Kontaktmöglichkeiten (Telefon, Mail-Adresse) zu finden sind. Diese Informationen können in den meisten Fällen mit einem Aufkleber angebracht werden. Eine feuerfeste Kennzeichnung ist erst ab einer Startmasse von 5 Kilogramm (Kategorien C1 und C2) vorgeschrieben.


Sind Luftaufnahmen in Kroatien erlaubt?

Die bisher beschriebenen Regeln beziehen sich allein auf das Fliegen einer Drohne in Kroatien. Willst du jedoch Luftaufnahmen mit deiner Drohne erstellen, dann benötigst du zusätzlich eine Genehmigung von der State Geodetic Administration (SGA, Kontakt über info@dgu.hr). Die Anträge werden sehr unterschiedlich behandelt und es ist bisher nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die Zustimmung der Behörde erfolgt. Jedoch scheint es vorteilhaft zu sein, wenn du ausführlich darstellst, dass deine Aufnahmen nur für den familiären Gebrauch bestimmt sind und nicht veröffentlicht werden sollen. Bei privaten Flügen ist theoretisch keine Erlaubnis von der SGA erforderlich, jedoch entscheidet die Behörde in jedem Einzelfall darüber, ob die Genehmigung notwendig ist. Außerdem gab es auch schon die Auskunft der SGA, dass Luftaufnahmen nicht von Privatpersonen erstellt werden dürfen.

Die Anträge bei der SGA werden z.T. mit dem Verteidigungsministerium abgesprochen. Die Bearbeitungszeit kann daher bei deutlich mehr als vier Wochen liegen. Ich empfehle dir also, die gesamten Genehmigungen bereits ein viertel Jahr im Voraus einzuholen.


Überblick: Drohnen-Gesetze in Kroatien

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung.

Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung.

Maximale Flughöhe:120 Meter (393,7 Fuß) im unkontrollierten Luftraum.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge.

Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung? Ja. Du musst an deinem Copter eine Plakette mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit anbringen.
Drohnen-Plaketten können bestellt werden.

Müssen Drohnen registriert werden? Ja.In den Kategorien ab B2 benötigst du eine Fluggenehmigung. Wenn du Luftaufnahmen anfertigen möchtest, brauchst du zudem eine Foto-Erlaubnis (egal in welche Kategorie deine Drohne fällt).

Halte Abstand zu Flughäfen

Respektiere die Privatsphäre anderer Personen


KontakteState Geodetic Administration: info@dgu.hr

Hilfreiche Links:CCAA
Luftraum-Karte


Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Kroatien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die kroatische Luftfahrtagentur. Alternativ kannst du auch bei der kroatischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Kroatien gesammelt hast!


Quelle: Kroatien-Nachrichten.de

- - - - -



Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald,
Konni





MEER GEHT IMMER!

U SRCU NOSIM MORE


Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 26.03.2019, 13:11
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
Standard

Das hier gezeigte Karree um Pula ist kontrollierter Luftraum vom Boden bis Flugfläche 25. Demnach bedarf es hier für Drohnenflüge grundsätzlich einer Freigabe.

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Kontrollzone.jpg
Hits:	126
Größe:	61,0 KB
ID:	12395


Der Flug einer Drohne, gleich wie gross oder schwer, in einem dafür gesperrten Luftraum (gesperrter oder kontrollierter Luftraum, Kontrollzone z.B. um Flughäfen usw.) sowie ein Flug welcher einer Genehmigung bedurfte die aber nicht vorlag wird grundsätzlich als "Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" geahndet und dies ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit!

Geändert von Lutz (26.03.2019 um 14:01 Uhr)
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist an.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag in Istrien Live
Vermisste Drohnen ?!? Lutz Der Aufreger der Woche 2 16.09.2013 12:24
Wir investieren in Drohnen, Kampfhubis usw. Wo investieren die Schweizer? Lutz Spass, Witze, Unterhaltung 0 26.08.2013 17:28
Steuergeld: Deutschland kauft für 40 Millionen Euro US-Drohnen Lutz Der Aufreger der Woche 0 30.04.2013 15:21
12 - Gesetze Verordnungen Regeln Lutz Infos für Bootfahrer in Kroatien 0 04.11.2010 12:51

Uhrzeit auf Istrien Live in WEZ +1. Es ist jetzt 21:24 Uhr.