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Alt 16.01.2018, 21:31
Lutz, im Istrien Forum
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Standard Noch nicht einmal die Polizei ist noch sicher

Afghanen versuchtes Tötungsdelikt vorgeworfen



Am Samstagabend, 13. Januar, haben Polizeibeamte in den Regensburg Arcaden nach Geschäftsschluss Personenkontrollen durchgeführt. Während der Kontrolle einer Gruppe wurden die Beamten von einer anderen, vorbeiziehenden, etwa 15-köpfigen Gruppe gestört. Im Nachgang entschieden die Beamten daher gegen 21 Uhr, nun die jungen Männer zu kontrollieren, die zuvor die Kontrolle anderer Personen behindert haben und sich im Einkaufszentrum aufhielten.


Mit dieser Maßnahme zeigten sich diese jedoch nicht einverstanden. Trotz Ansprache und Bekanntgabe der Personenkontrolle entwickelte sich plötzlich ein Handgemenge bei dem einer der Beamten zu Boden gebracht wurde. Ein 17 Jahre alter afghanischer junger Mann trat dem Beamten gegen den Körper, während der Hauptaggressor, ebenfalls ein 17-Jähriger mit afghanischer Herkunft, den auf dem Boden liegenden 26-jährigen Polizisten mehrfach gegen Kopf getreten hat. Der Verletzte wurde in ein Krankenhaus gebracht und wird dort stationär behandelt. Er erlitt bei dem Angriff eine Gehirnerschütterung, eine Schädelprellung und eine Platzwunde. Lebensgefahr besteht glücklicherweise nicht.

Die beiden Angreifer wurden vorläufig festgenommen. Die Kriminalpolizei Regensburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Nach den ersten kriminalpolizeilichen Ermittlungen sehen sich die beiden Tatverdächtigen nun dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte gegenüber. Ferner wird dem Mann, der mehrfach gegen den Kopf des Polizisten getreten hat, ein versuchtes Tötungsdelikt vorgeworfen. Hinsichtlich der genauen Personalien (Alter und Nationalität) waren zunächst detaillierte Ermittlungen durch die Kriminalpolizei erforderlich. Während einer der jungen Männer nach den polizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen wurde, ist gegen den Haupttäter ein Untersuchungshaftbefehl erlassen worden. Er ist nach seiner Vorführung bei dem zuständigen Ermittlungsrichter in den späten Nachmittagsstunden des Sonntags in eine Justizvollzugsanstalt verbracht worden.
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